Negativzinsen für Ihr Bankguthaben – leider auch bei der Postbank ein Thema
Wie viele andere Banken auch ist die Postbank dazu übergegangen, ihren Kunden ab einer gewissen Guthabenhöhe ein Verwahrentgelt – also Negativzinsen– zu berechnen. Zuletzt wurden die Freibeträge für das strafzinsfreie Guthaben noch einmal deutlich reduziert.
Das bedeutet, dass Sie als Kunde für Ihr angelegtes Geld nicht etwa Zinsen bekommen, sondern selbst einen gewissen Obolus an die Postbank zu entrichten haben. Viele Kunden müssen sich somit gleich doppelt in die Tasche greifen lassen: Auf der einen Seite zahlen sie für ihre Kredite Zinsen an die Postbank, auf der anderen Seite sollen sie jetzt noch Zinsen für ihr eigenes Guthaben zahlen. Gerade für Menschen, die größere Geldsummen auf der hohen Kante haben, ist dies ein echtes Ärgernis.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie es zu den Strafzinsen auf Bankguthaben kommt. Wir gehen auf verschiedene Teilbereiche der Problematik der Postbank Negativzinsen ein und geben Ihnen einen Ausblick, wie Sie mit den unliebsamen Strafzahlungen am besten umgehen können.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Wie funktioniert das Bankgeschäft und welche Rolle spielt die EZB?
- 2. Sind Negativzinsen für Banken gefährlich?
- 3. Warum berechnet die Postbank Negativzinsen?
- 4. Wie positioniert sich die Postbank bei den Negativzinsen?
- 5. Wer muss an die Postbank Negativzinsen zahlen?
- 6. Bei welchen Postbank-Konten werden Negativzinsen berechnet?
- 7. Wie teuer sind die Negativzinsen für mich als Kunde?
- 8. Ärgernis ‘Postbank Negativzinsen’ – Kann ich mich dagegen wehren?
- 9. Ist das Vereinnahmen von Negativzinsen oder Verwahrentgelten überhaupt rechtmäßig?
- 10. Was kann ich als Privatkunde, Selbstständiger oder Unternehmer mit hohen Guthaben bei der Postbank machen?
- 11. Bleiben die Negativzinsen /Strafzinsen /Minuszinsen bei der Postbank ein Dauerzustand?
- 12. Fazit
- 13. Ihre häufigsten Fragen kurz und knapp beantwortet
- Was sind Negativzinsen?
- Wie hoch sind die Postbank Negativzinsen bzw. das Verwahrentgelt bei der Postbank?
- Wie hoch ist der Freibetrag bei der Postbank?
- Warum muss ich bei der Postbank Negativzinsen bezahlen?
- Sind bei der Postbank Negativzinsen in jeder Bankfiliale zu zahlen?
- Ab wann gelten die Postbank Negativzinsen? Wann erhebt die Postbank das Verwahrentgelt?
- Wie lange gelten die Postbank Negativzinsen – für immer?
- Wie äußert sich die Postbank zu ihren Negativzinsen oder Minuszinsen?
- Gibt es Unterschiede bei Selbstständigen oder Unternehmern?
- Was können Unternehmer mit hohem Bankguthaben bei der Postbank machen, die eine hohe Summe an Negativzinsen zahlen müssen?
- Kann ich die Postbank Negativzinsen bei der Steuer absetzen?
- Sind die Postbank Negativzinsen überhaupt rechtens? Kann ich dagegen klagen?
- Quellenangaben
1. Wie funktioniert das Bankgeschäft und welche Rolle spielt die EZB?
Um das Thema ‘Postbank Negativzinsen’ besser nachvollziehen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Funktionsweise von Banken.
Das klassische Bankgeschäft besteht vereinfacht dargestellt darin, Kundengelder als Einlagen entgegenzunehmen und dieses Geld wiederum in Form von Krediten an die Kunden auszuleihen.
Für das Kontoguthaben zahlt die Bank ihren Kunden Guthabenzinsen. Für die herausgegebenen Kredite hingegen berechnet sie ihren Kunden die vereinbarten Sollzinsen. Mit der Zinsdifferenz, die auch Zinsmarge genannt wird, deckt die Bank ihre laufenden Kosten und erzielt bestenfalls einen Gewinn.
Kundeneinlagen und Kredite an Kunden halten sich allerdings nie die Waage, sodass eine Bank entweder Finanzierungsbedarf hat oder aber nicht verwendete Gelder anderweitig anlegen kann. Dies wird über ein Konto bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gelöst, welches mit den von der EZB festgelegten Leitzinsen verzinst wird.
Die Leitzinsen stellen somit die Konditionen dar, zu denen Geschäftsbanken Geldmittel bei der EZB anlegen oder sich von ihr leihen können. Die EZB arbeitet mit drei verschiedenen Zinssätzen:
Einlagenzinssatz: Dies ist der Zinssatz, zu dem Geschäftsbanken bei der EZB kurzfristig Gelder anlegen können.
Hauptrefinanzierungssatz: Dies ist der Zinssatz, zu dem sich Banken bei der EZB gegen die Stellung von Sicherheiten refinanzieren können.
Spitzenfinanzierungssatz: Dies ist der Zinssatz, zu dem sich Banken bei der EZB ohne die Stellung von Sicherheiten sehr kurzfristig refinanzieren können.
Die Leitzinsen der EZB sind seit 2015 auf historisch niedrigem Niveau. Der Hauptrefinanzierungssatz liegt bereits seit März 2016 bei 0,00 %, der Einlagenzinssatz ist seit September 2019 mit -0,5 % sogar negativ.
Der niedrige Hauptrefinanzierungssatz von derzeit 0,00 % macht eine Refinanzierung über die Zentralbanken sehr attraktiv für die Kreditvergabe an die eigenen Kunden. Die Bank kommt sozusagen kostenfrei an Geldmittel, die sie gewinnbringend an ihre Kunden weiterverleihen kann.
Problematisch ist jedoch der negative Einlagenzins von derzeit -0,5 %. Die Bank ist so in der unangenehmen Situation, dass sie Zinsen bezahlen muss, wenn ihr Zentralbankkonto im Guthaben ist.
Banken müssen stets ausreichend Geldmittel und Liquidität vorhalten, da Kunden z. B. Kontokorrentkredite jederzeit voll ausschöpfen oder größere Summen abheben können. Dementsprechend wird das Zentralbankkonto üblicherweise im Guthaben geführt. Je höher das Guthaben auf dem Zentralbankkonto ist, umso höhere Zinskosten fallen für die Bank an.
Kurz und knapp
Durch den derzeit negativen Einlagenzins muss die Bank für Guthaben auf ihrem Zentralbankkonto Zinsen an die EZB zahlen.
2. Sind Negativzinsen für Banken gefährlich?
Banken streben eine möglichst hohe Zinsmarge an, um ihre Ertragslage zu optimieren. Dementsprechend ist ihr Ziel, sich möglichst günstig zu refinanzieren und die Kredite zu einem möglichst hohen Zinssatz auszugeben.
Die derzeit historisch niedrigen Leitzinsen wirken sich auch auf die Konditionsgestaltun bei den Banken aus. Kredite können zu immer günstigeren Zinssätzen ausgeliehen werden. Parallel dazu sinken allerdings auch die Guthabenzinsen. Die Zinsmarge schmilzt tendenziell weiter.
Viele Banken, die ihre Haupteinnahmen aus dem klassischen Kredit- und Einlagengeschäft erzielen, haben zunehmend Ertragseinbußen. Ab einem Guthabenzins von null kann die Bank das Abschmelzen der Zinsmarge kaum noch anderweitig kompensieren und bekommt unter Umständen ein echtes Ertragsproblem.
Dies bedeutet zunächst einmal, dass das Kreditinstitut weniger Gewinn macht. Allerdings führt dies zu vielen weiteren Faktoren, die negativ beeinflusst werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Rücklagen und Eigenkapitalvorschriften, die eine Bank erfüllen muss und für die der Gewinn auch verwendet wird.
Die derzeitige Situation der niedrigen Leitzinsen und insbesondere des negativen Einlagenzinses ist dazu geeignet, einige Banken in spürbare wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen.
Kurz und knapp
Das nun bereits Jahre anhaltende Niedrigzinsniveau und der negative Einlagenzins bringen die Banken zunehmend in Ertragsschwierigkeiten.
3. Warum berechnet die Postbank Negativzinsen?
Die Postbank steht, wie viele andere Banken auch, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus unter hohem wirtschaftlichem Druck. Das traditionelle Bankgeschäft ist aufgrund der immer kleiner werdenden Zinsmarge nicht mehr lukrativ.
Hinzu kommt, dass die Postbank als Institut mit einem großen Filialnetz vergleichsweise hohe Fixkosten hat und zudem als Tochter der börsennotierten Deutschen Bank auch gewissen Ertragszielen unterworfen ist. Sie ist somit ständig darauf bedacht, Kosten zu reduzieren und Erträge zu optimieren.
Durch den negativen Einlagenzins bei der EZB ist es für die Postbank aktuell von Nachteil, Kundeneinlagen in großem Umfang zu unterhalten. Diese erhöhen die Geldmenge auf dem Zentralbankkonto und führen durch die Zinsbelastung zu zusätzlichen Kosten bei der Postbank.
Durch die Weitergabe der Strafzinsen an ihre Kunden kompensiert die Postbank diese Zinskosten. Das Verwahrentgelt sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kunden in andere Anlageformen wie Aktien oder Fonds wechseln und so die Zinskosten für die Bank sinken.
Bei der Einführung des Verwahrentgeltes dürfte es sich auch um eine Art Abwehrkondition handeln. Wechselwillige Kunden anderer Banken, bei denen Negativzinsen in Rechnung gestellt werden, könnten Konten bei der Postbank eröffnen und damit für ihren unerwünschten Liquiditätszufluss sorgen. Durch die Vereinbarung des Verwahrentgeltes macht sich die Postbank für diese Kunden unattraktiv.
Kurz und knapp
Durch das Verwahrentgelt kompensiert die Postbank den negativen Einlagenzins und macht die derzeit für die Bank wenig lukrativen Geldanlagen für Kunden unattraktiv.
4. Wie positioniert sich die Postbank bei den Negativzinsen?
Zunächst hatte sich die Postbank noch recht verhalten im Umgang mit den Negativzinsen gezeigt. Sie hatte das sogenannte Verwahrentgelt, wie die Negativzinsen oder Minuszinsen auch genannt werden, ab einem Guthaben von einer Million EUR berechnet. Dies betraf zunächst nur ca. 2000 Kunden; hauptsächlich sehr vermögende Kunden oder Geschäftsleute.
Dieser Freibetrag wurde anschließend auf 100.000 EUR reduziert und mit Wirkung ab dem 01. September 2021 dann auf 50.000 EUR bei Girokonten und 25.000 EUR bei Tagesgeldkonten festgelegt. Die Postbank reicht hierbei den kompletten Negativzins von 0,5 % an ihre Kunden weiter.
Die Postbank selbst begründete die weitergehende Reduzierung der Freibeträge und die Weitergabe der Strafzinsen an ihre Kunden mit einer Reaktion auf die Niedrigzinspolitik der EZB.
Die Postbank bietet ihren Kunden im Zuge der Vereinbarung über das Verwahrentgelt auch an, alternative Anlagemöglichkeiten zu finden. Dies kann für Sie sinnvoll sein. Allerdings sollten Sie daran denken, dass die Postbank hier nur ein eingeschränktes Portfolio anbieten kann.
Gerade bei großen Vermögen ist eine umfassende Beratung essentiell wichtig, um Ihre persönlichen Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft adäquat abbilden zu können. Es gilt, verschiedene Anlageformen wie Edelmetalle, Immobilien oder Unternehmensanteile als Alternative zur Geldanlage auf Konten zu beleuchten.
5. Wer muss an die Postbank Negativzinsen zahlen?
Das Verwahrentgelt wird mit allen Kunden gleichermaßen vereinbart. Einen Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskunden macht die Postbank hierbei grundsätzlich nicht.
Für Neukunden ist das Verwahrentgelt in den Kontoeröffnungsverträgen mit den jeweils gültigen Freibeträgen gleich als Vertragsbestandteil enthalten. Jeder, der ein Konto bei der Postbank abschließt, erklärt sich (wohl oder übel) mit den ab einem gewissen Guthaben fällig werdenden Negativzinsen einverstanden.
Anders sieht es bei Bestandskunden aus. Bei ihnen waren die Strafzinsen der Postbank bislang nicht vertraglich vereinbart. Damit die Bank sie in Rechnung stellen kann, muss die vertragliche Grundlage dafür geschaffen werden.
Die Postbank verschickt an ihre Bestandskunden eine Vertragsänderung zum Konto, die eine nachträgliche Vereinbarung über das Verwahrentgelt bzw. die ‘Postbank Negativzinsen’ enthält. Unterschreiben Sie diese, gilt das Verwahrentgelt als vereinbart und wird Ihnen zukünftig in Rechnung gestellt.
Verweigern Sie die Unterschrift oder reagieren Sie nicht, wird das Verwahrentgelt nicht wirksam vereinbart. Eine Zahlungspflicht Ihrerseits besteht dann nicht. Auf der Internetseite der Postbank heißt es dazu: “Der Abschluss der Zusatzvereinbarung ist Voraussetzung für die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen.” Das bedeutet, dass die Postbank Ihnen das Konto dann kündigen wird.
Wichtig: Sind Sie bereits Postbank-Kunde, muss die Bank das Verwahrentgelt mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit Ihnen neu vereinbaren. Ein “Unterschummeln” der Minuszinsen ist nicht zulässig.
Kurz und knapp
Bei Neukunden wird das Verwahrentgelt standardmäßig vereinbart. Bestandskunden erhalten ein Angebot über die Berechnung des Verwahrentgeltes. Nehmen Sie dieses nicht an, wird die Postbank die Geschäftsverbindung voraussichtlich kündigen.
6. Bei welchen Postbank-Konten werden Negativzinsen berechnet?
Negativzinsen werden von der Postbank derzeit auf folgenden Konten in Rechnung gestellt:
Girokonten (Freibetrag 50.000 EUR)
Anlagekonten (Freibetrag 50.000 EUR)
Tagesgeldkonten (Freibetrag 25.000 EUR)
Sparkonten, VL-Anlagen, fondsgebundene Anlageformen, Bausparkonten und Ähnliches sind von dem Verwahrentgelt nicht betroffen.
7. Wie teuer sind die Negativzinsen für mich als Kunde?
Haben Sie die Vereinbarung über das Verwahrentgelt unterzeichnet, wird Ihnen die Postbank auf Ihren Konten die ‘Postbank Negativzinsen’ von derzeit 0,5 % p. a. berechnen.
Die jeweils gültigen Freibeträge von derzeit 50.000 EUR für das Giro- und Anlagekonto sowie 25.000 EUR für das Tagesgeldkonto werden dabei natürlich berücksichtigt.
Wichtig: Die Höhe der Freibeträge und des Verwahrentgeltes sind veränderlich und können von der Postbank jederzeit an aktuelle Erfordernisse angepasst werden. So können z. B. die Freibeträge noch weiter reduziert und der Strafzins weiter erhöht werden.
Anhand der nachfolgenden Beispielrechnung möchten wir Ihnen verdeutlichen, wie viele Strafzinsen einem Postbankkunden jährlich in Rechnung gestellt werden könnten:
Herr K ist Eigentümer mehrerer voll vermieteter, lukrativer Mietwohnungen. Auf seinem Mietkonto, über das er seine Einnahmen und Ausgaben abwickelt, hat er im Monatsdurchschnitt ein Guthaben von etwa 100.000 EUR.
Zudem verfügt er über ein Wertpapierdepot mit einem dazugehörigen Anlagekonto, über das er seine Wertpapiergeschäfte abwickelt. Dieses Konto ist mit etwa 250.000 EUR durchschnittlich im Guthaben.
Aus einer größeren Erbschaft konnte er zudem noch ein Tagesgeldkonto mit einem Guthaben von 800.000 EUR anlegen.
Die Abrechnung des Verwahrentgelts stellt sich wie folgt dar:
Girokonto: 100.000 EUR ./. 50.000 Freibetrag = 50.000 EUR
Anlagekonto: 250.000 EUR ./. 50.000 EUR Freibetrag = 200.000 EUR
Tagesgeldkonto: 800.000 EUR ./. 25.000 EUR Freibetrag = 775.000 EUR
Berechnungsgrundlage für das Verwahrentgelt: = 1.025.000 EUR
davon 0,5 % Verwahrentgelt p.a. = 5.125 EUR ‘Postbank Negativzinsen’ jährlich
Negativzinsen berechnen
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8. Ärgernis ‘Postbank Negativzinsen’ – Kann ich mich dagegen wehren?
Egal ob Sie als Neukunde ein Konto bei der Postbank eröffnen wollen oder ob Sie schon länger Postbankkunde sind und nun mit dem Verwahrentgelt konfrontiert werden: In jedem Fall sollten Sie versuchen, mit der Bank über das Verwahrentgelt zu verhandeln.
Je nach Art und Umfang der Geschäftsverbindung kann es sein, dass Ihnen die Postbank bei den Konditionen entgegenkommt und Ihnen das Verwahrentgelt ganz oder teilweise erlässt oder Ihnen anderweitige Vergünstigungen einräumt.
Kann eine Einigung nicht erzielt werden, bleibt Ihnen nur, die Vereinbarung über die ‘Postbank Negativzinsen’ anzunehmen oder nicht. Nehmen Sie nicht an, hat dies üblicherweise die Kündigung der betroffenen Konten oder auch der gesamten Geschäftsverbindung zur Folge.
Wehren können Sie sich gegen diese Kündigung in der Regel nicht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ist üblicherweise eine Kündigungsklausel enthalten. Nach dieser kann die Bank die Geschäftsverbindung ohne die Angabe von Gründen unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen.
Unterzeichnen Sie die Zusatzvereinbarung, wird das Verwahrentgelt als Vertragsbestandteil in die Geschäftsverbindung aufgenommen und auch in Rechnung gestellt. In diesem Fall bleibt Ihnen nur, die Strafzinsen zu zahlen oder ihnen, so gut es eben geht, aus dem Weg zu gehen.
Kurz und knapp
Versuchen Sie, mit der Postbank zu verhandeln. Gelingt dies nicht, müssen Sie die Negativzinsen entweder zahlen oder sich nach Alternativen umsehen.
9. Ist das Vereinnahmen von Negativzinsen oder Verwahrentgelten überhaupt rechtmäßig?
Ob die Banken die Negativzinsen an ihre Kunden weitergeben dürfen oder nicht, ist rechtlich noch umstritten. Verschiedene Verbraucherrechtsorganisationen haben bereits Klagen gegen die Verwahrentgelte und Negativzinsen einiger Banken angestrengt – mit gemischtem Erfolg.
So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Klage gegen die Sparda-Bank Berlin erstritten, dass die Vereinbarung eines Verwahrentgelts bei Verbrauchern unzulässig ist (Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2021, Az. 16 O 43/21). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vermutlich bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Bis eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache erfolgt, wird noch einige Zeit vergehen. Ob ein Verwahrentgelt bei Verbraucherkonten zulässig ist oder nicht, wird sich dann entscheiden.
Bei Unternehmern und Gewerbetreibenden greifen die Verbraucherschutzvorschriften nicht. Mit Unterzeichnen der Zusatzvereinbarung kann Ihnen die Bank das Verwahrentgelt rechtswirksam in Rechnung stellen.
Kurz und knapp
Ob Verwahrentgelte, Negativzinsen, Strafzinsen oder Minuszinsen bei Kundenkonten rechtlich zulässig sind, ist gerichtlich noch nicht höchstinstanzlich geklärt. Die aktuelle Rechtsprechung ist uneinheitlich.
10. Was kann ich als Privatkunde, Selbstständiger oder Unternehmer mit hohen Guthaben bei der Postbank machen?
Der wichtigste Schritt ist, mit der Postbank über das Verwahrentgelt zu verhandeln. Kunden, die eine umfangreiche Geschäftsverbindung zur Postbank haben, sind hier im Vorteil – je mehr die Postbank an der Geschäftsverbindung mit Ihnen verdient, umso eher wird sie bereit sein, Ihnen bei dem Verwahrentgelt entgegenzukommen.
Ein gänzlicher Verzicht auf das Verwahrentgelt wird jedoch für die allermeisten Kunden nicht zu erreichen sein, sodass Sie sich nach anderen Alternativen umsehen sollten. Gerade bei sehr hohen Guthaben ist es aufgrund der niedrigen Freibeträge von 50.000 bzw. 25.000 EUR eher unpraktisch, das Geld auf mehrere Konten zu verteilen.
Sofern Sie das Geld nicht kurzfristig benötigen, können Sie andere Anlageformen wie das klassische Sparbuch oder andere Festzinsverträge in Betracht ziehen. Beachten Sie aber, dass die Zinserträge hier aktuell meist mehr als unattraktiv sind.
Da nicht alle Banken die Negativzinsen an ihre Kunden weitergeben, können Sie unter Umständen auch einen Bankenwechsel in Betracht ziehen. Allerdings besteht hier immer die Gefahr, dass auch die neue Bank dazu übergeht, die Strafzinsen an ihre Kunden weiterzureichen.
Sie können das Geld natürlich auch von den Konten abheben und in einem Bankschließfach oder Tresor lagern. Dies macht nur dann Sinn, wenn die Kosten für die Bargeldlagerung geringer sind als die Negativzinsen. Die Bargeldlagerung ist natürlich immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Sichern Sie sich so gut es geht gegen Diebstahl und anderweitigen Verlust des Geldes ab.
Als Selbstständiger oder Unternehmer mit hohem Guthaben auf dem Geschäftskonto macht es zusätzlich Sinn, die eigene Liquiditätsplanung zu überarbeiten und dafür zu sorgen, dass es möglichst nicht zu hohen Liquiditätsbeständen auf dem Geschäftskonto kommt.
Wichtig
Detailliertere Informationen hierzu stellen wir Ihnen in unserem Artikel Negativzinsen vermeiden zur Verfügung. In diesem Ratgebertext haben wir Ihnen viele wertvolle Tipps zusammengestellt, wie Sie die unliebsamen Strafzinsen umgehen können.
11. Bleiben die Negativzinsen /Strafzinsen /Minuszinsen bei der Postbank ein Dauerzustand?
Hier eine seriöse Prognose abzugeben ist schwierig. Ob die Negativzinsen ein Dauerzustand bleiben oder nicht, hängt maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung der Leitzinsen der EZB ab. Steigen die EZB-Leitzinsen, werden auch die Zinsen bei den Banken wieder steigen.
Eine Abkehr von der Niedrigzinspolitik ist allerdings in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Analysten erwarten, dass der Einlagenzins der EZB erst im Jahr 2024 wieder angehoben werden könnte. Es ist wahrscheinlich, dass die Postbank das Verwahrentgelt auch bis zu diesem Zeitpunkt weiter vereinnahmen wird.
Allenfalls geschäftspolitische Entscheidungen und die Konkurrenzsituation mit anderen Banken könnten dazu führen, dass die Postbank schon eher von den Strafzinsen abrückt. Da jedoch zunehmend mehr Banken ihren Kunden die Negativzinsen in Rechnung stellen und das Einlagengeschäft für alle Banken gleichermaßen unrentabel ist, halten wir dies für unwahrscheinlich.
Wichtig
Auch wenn die Negativzinsen aller Voraussicht nach kein Dauerzustand sind, so werden sie uns wohl noch über mindestens zwei bis drei Jahre begleiten. Mit unserem Negativzinsrechner rechnen Sie aus, wie viele Zinsen Sie in dieser Zeit an die Bank zahlen müssen.
12. Fazit
Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank stellt sowohl Banken als auch Anleger vor große Herausforderungen. Viele Banken, darunter auch die Postbank, geben die Negativzinsen mittlerweile ganz oder teilweise an ihre Kunden weiter.
Damit Ihr Bankguthaben nicht durch Negativzinsen und Inflation immer weiter vernichtet wird, ist eine individuelle Anlagestrategie essentiell wichtig für Ihren Vermögensaufbau und Ihr Liquiditätsmanagement.
13. Ihre häufigsten Fragen kurz und knapp beantwortet
Was sind Negativzinsen?
Wird Ihnen für Ihr Kontoguthaben ein negativer Zinssatz berechnet, müssen Sie Zinsen an die Bank zahlen, anstatt dafür Zinsen zu erhalten. Negativzinsen werden bei der Postbank auch Verwahrentgelt, Minuszinsen oder Strafzinsen genannt.
Wie hoch sind die Postbank Negativzinsen bzw. das Verwahrentgelt bei der Postbank?
Das aktuelle Verwahrentgelt beträgt -0,5 % p. a.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Postbank?
Der Freibetrag für Girokonten und Anlagekonten beträgt 50.000 EUR, der Freibetrag für Tagesgelder beläuft sich auf 25.000 EUR.
Warum muss ich bei der Postbank Negativzinsen bezahlen?
Der Einlagenzinssatz bei der EZB ist mit -0,5 % derzeit negativ. Banken müssen für Ihr Guthaben bei der EZB somit Zinsen bezahlen. Diese Kosten gibt die Postbank als Verwahrentgelt an ihre Kunden weiter.
Sind bei der Postbank Negativzinsen in jeder Bankfiliale zu zahlen?
Die Standard-Konditionen der Postbank sind bundesweit identisch. Sofern Sie keine Sonderkonditionen aushandeln, zahlen Sie bei jeder Postbank das gleiche Verwahrentgelt.
Ab wann gelten die Postbank Negativzinsen? Wann erhebt die Postbank das Verwahrentgelt?
Bei Neuabschluss eines Kontos gelten die Negativzinsen per sofort. Sind Sie Bestandskunde, wird die Postbank mit Ihnen eine Zusatzvereinbarung über das Verwahrentgelt abschließen wollen. Es gilt dann das Datum aus der Zusatzvereinbarung.
Wie lange gelten die Postbank Negativzinsen – für immer?
Die Höhe der Strafzinsen und der Freibeträge kann von der Postbank – ähnlich wie andere Konditionen auch – variabel angepasst werden. Solange die Niedrigzinspolitik der EZB weiter anhält, wird die Postbank mit großer Wahrscheinlichkeit an dem Verwahrentgelt festhalten.
Wie äußert sich die Postbank zu ihren Negativzinsen oder Minuszinsen?
Die Postbank begründet die Weitergabe der Strafzinsen an ihre Kunden mit notwendigen Reaktionen auf die Zinspolitik der EZB. Sie versucht, ihre Kunden in alternative Anlageformen hinein zu beraten.
Gibt es Unterschiede bei Selbstständigen oder Unternehmern?
Nein, das Verwahrentgelt wird für alle Konten in einheitlicher Höhe erhoben, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Was können Unternehmer mit hohem Bankguthaben bei der Postbank machen, die eine hohe Summe an Negativzinsen zahlen müssen?
Unternehmer mit hoher Liquidität auf ihrem Geschäftskonto sollten zunächst versuchen, über das Verwahrentgelt oder die Freibeträge zu verhandeln. Ist keine Einigung oder anderweitige Abhilfe möglich, muss in letzter Konsequenz über einen Wechsel zu einer anderen Geschäftsbank nachgedacht werden.
Kann ich die Postbank Negativzinsen bei der Steuer absetzen?
Nein, die Minuszinsen können derzeit steuerlich nicht geltend gemacht werden. Ob hier ein Umdenken in der Steuergesetzgebung erfolgt, ist noch nicht absehbar.
Sind die Postbank Negativzinsen überhaupt rechtens? Kann ich dagegen klagen?
Zumindest bei Unternehmern und Selbstständigen sind die Negativzinsen rechtlich nicht zu beanstanden. Anders könnte sich dies bei Verbrauchern darstellen. Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. Vermutlich wird über die Rechtmäßigkeit des Verwahrentgelts in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.
Quellenangaben
https://verwahrentgelt.postbank.de, www.focus.de, www.sueddeutsche.de, www.test.de, www.sbf.unisg.ch, www.forbes.com, www.european-union.europa.eu, www.ig.com, www.weltsparen.de, www.merkur.de, www.businessinsider.de, www.verbraucherzentrale.de, www.t-online.de, www.vlh.de, www.handelsblatt.com;