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Betriebliche Altersvorsorge

Alles, was Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

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Betriebliche Altersvorsorge: was Arbeitgeber wissen sollten

Über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bauen Beschäftigte mit Hilfe ihres Arbeitgebers eine zusätzliche Rente auf. Ein Teil des Bruttolohns fließt bis zu festen Grenzen ohne Steuern und Sozialabgaben in einen Vorsorgevertrag. Der Arbeitgeber legt einen Zuschuss dazu und spart dabei selbst Beiträge zur Sozialversicherung.

Seit Januar 2026 gilt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II), weitere Änderungen folgen 2027. Dieser Ratgeber erklärt, wie die bAV funktioniert, welche Grenzen 2026 gelten, welche Durchführungswege es gibt und welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben. Ob ein Modell zu Ihrem Betrieb passt, hängt vom Einzelfall ab. Steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt.

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Das Wichtigste in 30 Sekunden

  1. Jeder Mitarbeiter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Alter und Betriebszugehörigkeit spielen dafür keine Rolle.
  2. Fließt das umgewandelte Gehalt in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent des Betrags dazu, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart.
  3. 2026 sind bis zu 8.112 Euro im Jahr steuerfrei, davon 4.056 Euro auch frei von Sozialabgaben.
  4. Zahlt der Arbeitgeber für Geringverdiener zusätzliche Beiträge, erhält er einen Förderbetrag von bis zu 288 Euro im Jahr, ab 2027 bis zu 360 Euro.
  5. Fünf Durchführungswege stehen zur Wahl. Welcher passt, hängt von Größe, Zielen und Tarifbindung des Betriebs ab.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

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Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Rente, die über das Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Der Arbeitgeber sagt seinen Beschäftigten eine Leistung im Alter zu. Die Beiträge zahlt der Mitarbeiter, der Arbeitgeber oder beide gemeinsam. Damit ergänzt die bAV die gesetzliche Rente und die private Vorsorge.

Je nach Vertrag sichert die bAV mehr ab als das Alter. Sie kann eine Versorgung für Hinterbliebene enthalten, außerdem Leistungen bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.

Den rechtlichen Rahmen setzt das Betriebsrentengesetz. Zuletzt hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 16. Januar 2026 die Regeln geändert. Ein Teil gilt seit Januar 2026, weitere Änderungen greifen ab 2027, etwa beim Förderbetrag für Geringverdiener.

Für Beschäftigte ist das Thema wichtig, weil die gesetzliche Rente allein oft nicht reicht. Wer heute arbeitet, braucht zusätzliche Vorsorge. Ein Arbeitgeber, der sich daran beteiligt, bietet etwas, das über die nächste Gehaltsabrechnung hinaus wirkt.

Gehaltserhöhung oder Betriebsrente?

Um Fachkräfte konkurrieren viele Arbeitgeber. Das naheliegende Mittel ist mehr Gehalt. Von jedem zusätzlichen Euro brutto gehen beim Mitarbeiter aber Steuern und Sozialabgaben ab, obendrauf kommt der Arbeitgeberanteil. Bei 3,3 Prozent Inflation im September 2026 (Destatis) stehen Gehaltsgespräche trotzdem an.

Ein Beitrag zur bAV setzt an anderer Stelle an. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen fließt er ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben in die Vorsorge. Für den Mitarbeiter wirkt er nicht sofort im Geldbeutel, sondern erst im Alter. Ob das zu den Wünschen der Belegschaft passt, lässt sich vorab in Gesprächen mit den Beschäftigten herausfinden.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Grundlage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers. Sie kann im Arbeitsvertrag stehen oder in einer eigenen Vereinbarung. Darin steht, welche Leistung der Mitarbeiter erhält und über welchen Versorgungsträger die bAV läuft. Der Versorgungsträger nimmt die Beiträge ein und zahlt später die Leistung aus. Weil der Vertrag über den Arbeitgeber abgeschlossen wird, ist er Versicherungsnehmer. Der Mitarbeiter ist die versicherte Person.

Wer die Beiträge zahlt

  • Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der direkt in die Vorsorge fließt. Auf diese Form haben rentenversicherungspflichtig Beschäftigte seit 2002 einen Rechtsanspruch.
  • Arbeitgeberfinanzierte bAV: Der Arbeitgeber zahlt Beiträge zusätzlich zum Gehalt.
  • Mischfinanzierung: Der Mitarbeiter wandelt Gehalt um, der Arbeitgeber legt einen Zuschuss dazu. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind 15 Prozent Pflicht, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.

Warum ein Euro in der bAV mehr bewirkt

Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehalts direkt in seine Altersvorsorge. 2026 fallen darauf bis 4.056 Euro im Jahr weder Steuern noch Sozialabgaben an, bis 8.112 Euro keine Steuern. Im Netto spürt er deshalb nur einen Teil seines Beitrags. In einem vereinfachten Beispiel mit 2.000 Euro Bruttogehalt und 100 Euro Entgeltumwandlung sank das Nettogehalt nur um 57,05 Euro, obwohl die vollen 100 Euro in den Vertrag flossen.

Auch der Betrieb spart: Auf das umgewandelte Gehalt zahlen Sie bis zur Grenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Aus dieser Ersparnis lässt sich der Pflichtzuschuss von 15 Prozent häufig ohne Mehrkosten finanzieren. Was Sie an einen externen Versorgungsträger zahlen, setzen Sie als Betriebsausgabe an.

Für den Mitarbeiter rechnet sich der Vertrag umso eher, je höher der Zuschuss des Arbeitgebers ausfällt.

Wie die Betriebsrente ausgezahlt wird

Ausgezahlt wird ab dem Renteneintritt. Je nach Durchführungsweg und Vertrag gibt es eine monatliche Rente, in der Regel lebenslang, oder einen einmaligen Kapitalbetrag. Vor der Rente besteht in der Regel kein Zugriff auf das Guthaben. Möglich ist aber, keine weiteren Beiträge einzuzahlen.

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Was Sie als Arbeitgeber davon haben

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Sie werden für Bewerber attraktiver und stärken Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeiter.

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Auf umgewandeltes Gehalt sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge. Der Pflichtzuschuss verursacht dadurch häufig keine Mehrkosten.

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Beiträge und Zuschüsse an einen externen Versorgungsträger mindern als Betriebsausgaben Ihren Gewinn.

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Für Geringverdiener erhalten Sie über die Lohnsteuer einen Förderbetrag von 30 Prozent auf zusätzliche Arbeitgeberbeiträge: 2026 bis zu 288 Euro im Jahr, ab 2027 bis zu 360 Euro.

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Beim Durchführungsweg entscheiden grundsätzlich Sie. Vorgaben aus Tarifverträgen gehen vor.

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Übernimmt ein externer Versorgungsträger die Verwaltung, bleibt Ihr Aufwand überschaubar.

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Was Ihre Mitarbeiter davon haben

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Einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, unabhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit.

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Beiträge bis 8.112 Euro im Jahr steuerfrei und bis 4.056 Euro frei von Sozialabgaben (2026).

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Ihren Zuschuss zusätzlich zum eigenen Beitrag.

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Oft günstigere Konditionen, weil Gruppenverträge möglich sind.

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Je nach Vertrag eine Absicherung für Hinterbliebene sowie bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit.

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Kaum Papierkram, denn die Vertragsverwaltung läuft über den Arbeitgeber.

Zusammengefasst


einigkeit

Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber

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Steuer- und Abgabenfreiheit bis zur Höchstgrenze

vertrag 1

Arbeitgeberbeiträge mindern als Betriebsausgaben den Gewinn

Kosten, Steuern und Sozialversicherung 2026

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  • Steuerfrei: bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 101.400 Euro), also 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat.
  • Frei von Sozialabgaben: bis 4 Prozent, also 4.056 Euro im Jahr oder 338 Euro im Monat.
  • Pflichtzuschuss: 15 Prozent des umgewandelten Betrags bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Seit 2022 gilt das auch für ältere Verträge. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
  • Förderbetrag für Geringverdiener: Bei einem Monatslohn bis 2.575 Euro (2026) erhalten Sie 30 Prozent auf zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 und 960 Euro im Jahr, also bis zu 288 Euro. Ab 2027 sind es bis zu 360 Euro bei bis zu 1.200 Euro Arbeitgeberbeitrag; die Einkommensgrenze steigt dann automatisch mit (3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze).
  • BRSG II: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 16. Januar 2026 gilt in Teilen seit Januar 2026, weitere Änderungen ab 2027.
  • Unverfallbarkeit: Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften bleiben erhalten, wenn der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage drei Jahre bestanden hat.

Beitrag bis 4 Prozent
der Beitragsbemessungsgrenze

Schematische Grafik: Entgeltumwandlung bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, frei von Steuern und Sozialabgaben

Beitrag bis 8 Prozent
der Beitragsbemessungsgrenze

Schematische Grafik: Entgeltumwandlung bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, davon der Teil über 4 Prozent nur steuerfrei

Alle Werte gelten für 2026. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angepasst, damit ändern sich auch die Euro-Beträge. Wie sich die Regeln in Ihrem Betrieb auswirken, sollte im Einzelfall geprüft werden, etwa von Ihrem Steuerberater.

Was die bAV den Betrieb kostet

Wie viel die bAV den Betrieb kostet, hängt von drei Entscheidungen ab: dem Durchführungsweg, der Höhe des Zuschusses und der Frage, wer die Verwaltung übernimmt.

  • Pflichtzuschuss: 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Ersparnis deckt den Zuschuss häufig ab.
  • Freiwilliger Arbeitgeberbeitrag: Jeder Euro über den Pflichtzuschuss hinaus ist zusätzlicher Personalaufwand. Beiträge an einen externen Versorgungsträger mindern als Betriebsausgaben Ihren Gewinn.
  • Direktzusage: Sie zahlen die Rente später selbst und bilden dafür Rückstellungen. Das bindet Kapital.
  • Verwaltung: Mit einem externen Versorgungsträger laufen die Beiträge über die Lohnabrechnung. Verwaltung und Auszahlung übernimmt der Versorger.
  • Kosten im Vertrag: Verwaltungskosten des Anbieters mindern die Rendite für Ihre Mitarbeiter. Ein Vergleich der Angebote nach Kosten ist deshalb sinnvoll.

Förderbetrag für Geringverdiener

Zahlen Sie für Beschäftigte mit geringem Einkommen einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag, erhalten Sie über die Lohnsteuer 30 Prozent davon als Förderbetrag. 2026 gilt das bei einem Monatslohn bis 2.575 Euro für Beiträge zwischen 240 und 960 Euro im Jahr. Der Förderbetrag liegt damit bei bis zu 288 Euro.

Ab 2027 sind es bis zu 360 Euro bei bis zu 1.200 Euro Arbeitgeberbeitrag. Die Einkommensgrenze steigt dann automatisch mit, sie liegt bei 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Gefördert werden Beiträge, die Sie zusätzlich zum Lohn zahlen, nicht umgewandeltes Gehalt.

Auf einen Blick


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Ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge

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Für alle rentenversicherungspflichtigen Mitarbeiter möglich

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2026: bis 8.112 Euro steuerfrei, davon 4.056 Euro frei von Sozialabgaben

Die fünf Durchführungswege

Für die bAV gibt es fünf Durchführungswege. Sie unterscheiden sich darin, wer die Beiträge anlegt, wie die Leistung abgesichert ist und wie viel Aufwand beim Arbeitgeber bleibt. Welchen Weg Sie anbieten, legen grundsätzlich Sie fest, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorgibt.

Direktversicherung

Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Er ist Versicherungsnehmer, der Mitarbeiter die versicherte Person. Diesen Weg bieten vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen an. Als Gruppenvertrag für mehrere Mitarbeiter ist er oft günstiger als viele Einzelverträge.

Der gesetzliche Höchstrechnungszins für Neuverträge liegt seit 2025 bei 1,0 Prozent. Die Garantieverzinsung gilt nicht für den vollen Beitrag, sondern für den Betrag nach Abzug der Verwaltungskosten. Direktversicherungen sind über den Sicherungsfonds Protektor geschützt.

Pensionskasse

Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die ähnlich wie ein Versicherer aufgebaut ist. Pensionskassen werden häufig von mehreren Unternehmen getragen. Je nach Anbieter ist eine Pensionskasse Mitglied bei Protektor, der Beitritt ist für sie in der Regel freiwillig.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds legt die Beiträge überwiegend in Aktien an. Das bietet höhere Renditechancen bei höherem Risiko. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Ansprüche.

Direktzusage

Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber die Rente später selbst, ohne externen Versorgungsträger. Für die künftigen Ansprüche bildet er Rückstellungen. Dieser Weg bindet Kapital und kommt meist nur in großen Unternehmen für einen kleinen Personenkreis infrage. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert der PSVaG die Ansprüche.

Unterstützungskasse

Eine rechtlich eigenständige Einrichtung, die meist vom Arbeitgeber gegründet wird. Sie leitet die Beiträge zur Anlage an einen Versicherer weiter und ist für den Mitarbeiter Ansprechpartner in Fragen der bAV. Auch hier sichert der PSVaG die Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Garantien und Zusageformen

Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung sind die eingezahlten Beiträge garantiert. Bei der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell gibt es dagegen keine Garantie. Für die zugesagte Leistung steht am Ende der Arbeitgeber ein. Umso wichtiger ist es, Durchführungsweg und Anbieter sorgfältig auszuwählen.

Mehrere Durchführungswege nebeneinander sind möglich. Verpflichtend ist nur das Angebot eines Vertrags, alles Weitere liegt in Ihrem Ermessen.

Checkliste zur Vorbereitung

Für Geschäftsführung und Personalabteilung

Bevor Sie Angebote einholen, sollten diese Punkte geklärt sein: Wie viele Mitarbeiter haben Sie? Gibt es schon bAV-Verträge? Macht ein Tarifvertrag Vorgaben? Wie hoch soll Ihr Zuschuss sein? Sollen Bausteine für Hinterbliebene oder Berufsunfähigkeit dazugehören?

Geschäftsführung und Personalabteilung planen die betriebliche Altersvorsorge

Ablauf der Einführung im Betrieb

Wie lange die Einführung dauert, hängt von der Größe des Betriebs und von bestehenden Verträgen ab. Die folgenden Schritte geben eine Orientierung.

  1. Bestandsaufnahme. Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb, welche Verträge gibt es schon, macht ein Tarifvertrag Vorgaben? Bestehende Verträge zählen mit, denn der Pflichtzuschuss gilt seit 2022 auch für ältere Verträge.
  2. Ziele und Budget. Soll die bAV vor allem bei der Suche nach Fachkräften helfen, die Bindung stärken oder Geringverdiener fördern? Daraus folgt, ob Sie beim gesetzlichen Pflichtzuschuss bleiben oder einen eigenen Arbeitgeberbeitrag zahlen.
  3. Durchführungsweg und Zusage. Entscheiden Sie, über welchen Weg die bAV laufen soll und ob Bausteine für Hinterbliebene oder Berufsunfähigkeit dazugehören. Die Direktzusage kommt meist nur für große Unternehmen infrage.
  4. Angebote vergleichen. Holen Sie mehrere Angebote ein. Achten Sie auf Kosten, Garantien und Leistungen, denn hohe Verwaltungskosten schmälern die spätere Rente.
  5. Regeln festhalten. Halten Sie schriftlich fest, wer teilnehmen kann, wie hoch Ihr Zuschuss ist und welcher Versorgungsträger gewählt wurde. Lassen Sie diese Regelung arbeitsrechtlich prüfen.
  6. Lohnabrechnung einrichten. Die Beiträge laufen über die Gehaltsabrechnung. Dort müssen die Grenzen von 4 und 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Zuschuss richtig berücksichtigt werden.
  7. Mitarbeiter informieren. Erklären Sie, was die bAV bringt, was sie kostet und welche Nachteile sie hat. So kann jeder selbst entscheiden, ob und wie viel er umwandelt.
  8. Laufend verwalten. Neue Mitarbeiter, Austritte, Elternzeiten und Gesetzesänderungen wie die nächste Stufe des BRSG II im Jahr 2027 erfordern Anpassungen.
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Richtig informieren schützt Sie

Unzureichende Aufklärung über die bAV kann für Arbeitgeber zum Haftungsrisiko werden. Lassen Sie Informationsunterlagen und Zusagen im Zweifel von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater prüfen.

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Offen über Nachteile sprechen

Eine vollständige Information nennt auch die Kehrseiten. Wer sie offen anspricht, vermeidet Enttäuschungen und spätere Rückfragen in der Personalabteilung.

Steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen im Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Zu Tarifen und Vertragsbedingungen gibt der jeweilige Versorgungsträger Auskunft.

Pflichten des Arbeitgebers

Mit der bAV übernehmen Sie als Arbeitgeber gesetzliche Pflichten, auch dann, wenn die Beiträge allein aus umgewandeltem Gehalt stammen. Diese Punkte sollten Sie kennen:

  • Entgeltumwandlung ermöglichen: Verlangt ein rentenversicherungspflichtiger Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung, können Sie das nicht ablehnen. Ein Mindestalter oder eine Mindestbetriebszugehörigkeit gibt es dafür nicht.
  • Einen Weg anbieten: Verpflichtend ist das Angebot eines Vertrags. Den Durchführungsweg legen grundsätzlich Sie fest. Vorgaben aus Tarifverträgen gehen vor.
  • Pflichtzuschuss zahlen: Bei Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zahlen Sie 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazu, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Seit 2022 gilt das auch für ältere Verträge. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
  • Für die Zusage einstehen: Kann ein Versorgungsträger die zugesagte Leistung nicht erbringen, steht der Arbeitgeber dafür ein.
  • Richtig abrechnen: Die Beiträge müssen in der Lohnabrechnung korrekt behandelt werden. In der Ansparphase meldet der Arbeitgeber oder der Versorger die Daten an das Finanzamt.
  • Unverfallbarkeit beachten: Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften bleiben erhalten, wenn der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist und die Zusage drei Jahre bestanden hat.
  • Sorgfältig informieren: Unzureichende Aufklärung kann für Arbeitgeber zum Haftungsrisiko werden.

Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom Durchführungsweg, von der Art der Zusage sowie von Tarifverträgen ab. Eine verbindliche Einschätzung gibt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Steuerliche Fragen beantwortet Ihr Steuerberater.

Was Ihre Mitarbeiter vor dem Abschluss wissen sollten

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Während des Berufslebens

Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt. Davon hängen gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld und Erwerbsminderungsrente ab; sie fallen entsprechend geringer aus.

Verträge laufen in der Regel bis zur Rente und lassen sich nur in Ausnahmefällen auflösen. Möglich ist aber, keine weiteren Beiträge einzuzahlen.

Im Ruhestand

Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig. Es gilt der persönliche Steuersatz im Alter. In der Krankenversicherung bleiben 2026 monatlich 197,75 Euro beitragsfrei; darüber fallen der volle allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag an (durchschnittlich 2,9 Prozent).

Für die Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze in gleicher Höhe. Wird sie überschritten, fallen 3,6 Prozent (Kinderlose 4,2 Prozent) auf den gesamten Betrag an. Privat Krankenversicherte zahlen auf die Betriebsrente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

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Kurz gesagt


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Nachteile gibt es in der Erwerbsphase und im Ruhestand

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Weniger Brutto bedeutet geringere Ansprüche auf Ersatzleistungen

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Die Auszahlung wird voll versteuert, Kranken- und Pflegeversicherung kommen dazu

Typische Bedenken im Betrieb

Kostet die bAV den Betrieb zusätzlich Geld?

Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent fällt nur an, soweit Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Häufig deckt diese Ersparnis den Zuschuss. Freiwillige Beiträge an einen externen Versorgungsträger mindern als Betriebsausgaben Ihren Gewinn. Für Geringverdiener kommt der Förderbetrag dazu. Zusätzliche Kosten entstehen vor allem durch freiwillige Arbeitgeberbeiträge.

Wie viel Arbeit macht die bAV in der Personalabteilung?

Mit einem externen Versorgungsträger bleibt der Aufwand überschaubar. Die Beiträge laufen über die Lohnabrechnung, Verwaltung und Auszahlung übernimmt der Versorger. Arbeit machen vor allem die Einrichtung, die Information der Mitarbeiter sowie Ein- und Austritte.

Muss sich ein Betrieb kümmern, wenn noch niemand gefragt hat?

Den Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Ihre Mitarbeiter trotzdem, ab dem ersten Arbeitstag. Wer vorher festlegt, über welchen Weg und mit welchem Zuschuss die bAV läuft, muss später nicht auf Zuruf reagieren. In Stellenanzeigen und Bewerbungsgesprächen kann eine bAV außerdem ein Argument sein.

Was passiert, wenn der Versorger oder der Arbeitgeber in Schwierigkeiten gerät?

Direktversicherungen sind über den Sicherungsfonds Protektor geschützt. Ansprüche aus einer Direktzusage sichert bei Insolvenz des Arbeitgebers der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Für die zugesagte Leistung steht am Ende der Arbeitgeber ein. Umso wichtiger ist es, Durchführungsweg und Anbieter sorgfältig auszuwählen.

Was ändert sich bei Tarifbindung?

Der Tarifvertrag kann Vorgaben zum Durchführungsweg oder zum Zuschuss machen. Auch der Pflichtzuschuss kann abweichend geregelt sein. Prüfen Sie das deshalb zu Beginn, bevor Sie einen Weg festlegen.

Gibt es noch Garantien?

Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung sind die eingezahlten Beiträge garantiert. Bei der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell gibt es dagegen keine Garantie. Für neue Versicherungsverträge liegt der gesetzliche Höchstrechnungszins seit 2025 bei 1,0 Prozent. Welche Variante zur Belegschaft passt, hängt auch davon ab, wie viel Risiko die Beschäftigten tragen wollen.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie viel sollte ein Mitarbeiter einzahlen?

Das entscheiden Mitarbeiter und Arbeitgeber gemeinsam. Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 4.056 Euro im Jahr, ist der Beitrag frei von Steuern und Sozialabgaben. Darüber bleibt er bis 8 Prozent (8.112 Euro) steuerfrei. Wer die Ersparnis bei den Sozialabgaben voll nutzen will, orientiert sich an der Grenze von 4 Prozent.

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Mitarbeiter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann Entgeltumwandlung verlangen: befristet und unbefristet Beschäftigte in Teil- oder Vollzeit, Auszubildende und rentenversicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte. Ein Mindestalter oder eine Mindestbetriebszugehörigkeit gibt es dafür nicht. Gesellschafter-Geschäftsführer nehmen eine Sonderstellung ein, können sich aber ebenfalls über die bAV absichern.

Können Sie als Arbeitgeber die bAV ablehnen?

Den Anspruch auf Entgeltumwandlung können Sie nicht ablehnen. Den Durchführungsweg legen grundsätzlich Sie fest, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorgibt. Verpflichtend ist das Angebot eines Vertrags. Mehrere Durchführungswege nebeneinander sind möglich, sie liegen in Ihrem Ermessen.

Was kostet die Entgeltumwandlung den Mitarbeiter netto?

Im Netto fehlt ihm weniger als der Beitrag, weil Steuern und Sozialabgaben sinken. In einem vereinfachten Beispiel mit 2.000 Euro Bruttogehalt und 100 Euro Entgeltumwandlung sank das Nettogehalt nur um 57,05 Euro. In den Vertrag flossen trotzdem die vollen 100 Euro, Ihr Zuschuss kommt noch dazu. Wie viel es im Einzelfall ist, hängt unter anderem von Steuerklasse und Krankenkasse ab.

Was bedeutet Unverfallbarkeit?

Unverfallbar heißt, dass die erworbene Anwartschaft erhalten bleibt, auch wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Bei arbeitgeberfinanzierten Anwartschaften setzt das ein Mindestalter von 21 Jahren und eine Zusagedauer von drei Jahren voraus.

Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Der Vertrag geht nicht verloren. Soll er weiterlaufen, muss er innerhalb eines Jahres auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Dafür können Kosten anfallen, die der Mitarbeiter trägt. Der neue Arbeitgeber muss die bisherigen Bedingungen nicht übernehmen; Zuschuss und Zusatzabsicherungen werden neu vereinbart.

Was gilt während der Elternzeit?

In der Elternzeit fließt kein reguläres Gehalt und damit auch keine Entgeltumwandlung. Der Vertrag kann privat weiter bespart werden, dann aber ohne Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben. Häufig ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll; ausgesetzte Beiträge lassen sich innerhalb von zehn Jahren nachholen.

Wie wird die Betriebsrente versteuert und verbeitragt?

Die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig, mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter. In der Krankenversicherung bleiben 2026 monatlich 197,75 Euro beitragsfrei, darüber fallen der volle allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag an. Zur Pflegeversicherung werden 3,6 Prozent (Kinderlose 4,2 Prozent) auf den gesamten Betrag fällig, sobald die Freigrenze überschritten ist.

Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung wird die Steuer ebenfalls einmalig berechnet. Für Kranken- und Pflegeversicherung wird der Betrag auf zehn Jahre verteilt, die Beiträge berechnen sich also monatlich aus 1/120 der Summe.

Wo gehört die Betriebsrente in die Steuererklärung?

Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gehören in die Anlage R-AV/bAV, Betriebsrenten aus Direktzusage oder Unterstützungskasse als Versorgungsbezüge in die Anlage N. In der Ansparphase meldet der Arbeitgeber oder Versorger die Daten selbst an das Finanzamt.

Ist die bAV für Arbeitgeber steuerlich absetzbar?

Ja. Mit Ausnahme der Direktzusage setzen Sie die Aufwendungen für die bAV als Betriebsausgaben an. Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Wie sicher ist die betriebliche Altersvorsorge?

Direktversicherungen sind immer über Protektor geschützt, den von den Lebensversicherern getragenen Sicherungsfonds unter Aufsicht der BaFin. Pensionskassen können je nach Anbieter ebenfalls Mitglied sein. Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sichert bei Insolvenz des Arbeitgebers der PSVaG. Kann ein Anbieter die Leistung nicht erbringen, steht der Arbeitgeber für seine Zusage ein.

Was passiert mit der bAV im Todesfall?

Sieht der Vertrag eine Hinterbliebenenversorgung vor, können Ehe- oder Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder Leistungen erhalten. Die bis dahin angesparten Versorgungsleistungen gehen damit nicht verloren.

Kann man die bAV kündigen oder vorzeitig auszahlen lassen?

Nur in Ausnahmefällen. Vor dem Renteneintritt gibt es in der Regel keinen Zugriff auf das Guthaben, möglich ist aber, keine weiteren Beiträge einzuzahlen. Ausgezahlt wird je nach Durchführungsweg als monatliche Rente, in der Regel lebenslang, oder als einmaliger Betrag.

Riester oder betriebliche Altersvorsorge?

Die Riester-Rente lebt von staatlichen Zulagen: 175 Euro im Jahr für die versicherte Person, 185 Euro für vor 2008 und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Die Beiträge kommen aus dem Nettogehalt. Steuerlich lassen sich bis zu 2.100 Euro im Jahr geltend machen, die Entlastung kommt erst mit der Steuererklärung. Die bAV entlastet dagegen sofort bei Steuern und Abgaben. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss. Was besser passt, hängt von der persönlichen Situation ab.

Sind vermögenswirksame Leistungen dasselbe wie eine bAV?

Nein. Einzahlungen in die bAV sind zumindest teilweise frei von Steuern und Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen nicht. Zu vermögenswirksamen Leistungen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet; üblich sind bis zu 40 Euro im Monat, je nach Arbeits- oder Tarifvertrag.

Wird die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Nur teilweise. Seit 2018 bleibt ein Teil anrechnungsfrei: 100 Euro plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags, 2026 bis zu 281,50 Euro im Monat.

Wovon hängt die Höhe der späteren Betriebsrente ab?

Vor allem von der Höhe der Beiträge und davon, wie lange eingezahlt wird. Je höher die Beiträge und je länger die Ansparphase, desto höher fällt die spätere Rente aus. Auch die Kosten zählen, denn hohe Verwaltungskosten schmälern die Rendite. Deshalb lohnt es sich, Angebote auch nach ihren Kosten zu vergleichen.

Ist die betriebliche Altersvorsorge pfändbar?

Nach aktueller Rechtslage sind die Ansprüche aus einem Altersvorsorgevertrag nicht pfändbar. Sie sind auch vor Beleihung und Abtretung geschützt.

Welche Durchführungswege kommen für die Riester-Förderung infrage?

Von den fünf Durchführungswegen eignen sich drei für die Riester-Förderung: die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds.

Ist die Zahl der bAV-Verträge begrenzt?

Nein, eine Obergrenze für die Zahl der Verträge gibt es nicht. Ein Arbeitgeber kann auch mehrere Durchführungswege nebeneinander anbieten. Das liegt in seinem Ermessen. Verpflichtend ist nur das Angebot eines Vertrags.

Wer konzipiert und verwaltet die betriebliche Altersvorsorge?

Die Konzeption liegt beim Arbeitgeber. Je nach Durchführungsweg übernimmt ein externer Versorgungsträger die Verwaltung der Verträge und die Auszahlung. Bei der Direktzusage bleibt beides beim Arbeitgeber.

Was gilt für privat Krankenversicherte?

Privat Krankenversicherte zahlen in der Auszahlungsphase auf die Betriebsrente keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Steuerpflichtig bleibt die Betriebsrente auch für sie. Ob sich die bAV im Einzelfall rechnet, hängt vom Einkommen und vom Steuersatz im Alter ab.

Muss die bAV in der Steuererklärung angegeben werden?

In der Ansparphase nicht. Der Arbeitgeber oder der Versorger übermittelt die Daten direkt an das Finanzamt. Erst im Rentenalter gehören die Leistungen wegen der nachgelagerten Besteuerung in die Steuererklärung.

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Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge verbindet Vorteile bei Steuern und Abgaben in der Ansparphase mit einer vollen Besteuerung im Alter. Für Beschäftigte wird sie vor allem durch einen Zuschuss des Arbeitgebers attraktiv.

Für Arbeitgeber ist sie Pflicht, sobald ein Mitarbeiter Entgeltumwandlung verlangt. Welcher Durchführungsweg und welcher Zuschuss passen, entscheiden Sie mit Blick auf Ihre Belegschaft. Steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt.

Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge auf einem Schreibtisch