Ein Wegeunfall ist keine außergewöhnliche Sache in der Arbeitswelt, dennoch gibt es einige Nuancen, die man kennen sollte. Grundsätzlich handelt es sich um Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passieren. Klingt eigentlich ganz simpel, könnte man meinen. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail, denn nicht jeder Stolperer auf dem Bürgersteig qualifiziert sich sofort.
Welche Kriterien muss ein Wegeunfall erfüllen?
Ein Wegeunfall erfüllt einige wesentliche Kriterien. Der Unfall muss sich zwingend auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte ereignen. Macht man dabei einen kleinen Umweg, um zum Beispiel den gemütlichen Kaffeeladen an der Ecke zu besuchen, könnte die Sache anders ausgelegt werden – es sei denn, dieser Abstecher ist unvermeidlich. Das Sozialgesetzbuch in Deutschland hat dafür ein wachsames Auge und entscheidet im Zweifelsfall.
Sind nur Arbeitnehmer abgesichert?
Ein häufiger Irrtum ist, dass nur Arbeitnehmer für Wegeunfälle geschützt sind. Doch der Schutz geht weiter. Auch Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige können von den Leistungen profitieren. Selbstständige hingegen müssen sich oft selbst um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern, es sei denn, sie sind durch eine Berufsgenossenschaft abgesichert.
Welche Versicherung ist zuständig?
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Wegeunfall. Sie deckt medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen und auch eventuelle Rentenzahlungen ab, falls die Verletzung bleibende Schäden verursacht. Interessant dabei ist, dass man selbst gar nicht in Vorkasse gehen muss – die Unfallversicherung stellt sicher, dass Rechnungen direkt beglichen werden.
Wie verhält es sich mit Umwegen?
Hier wird es knifflig. Prinzipiell sind Umwege nicht abgesichert, es sei denn, sie sind zwingend nötig. Ein kleiner Schwatz mit der netten Verkäuferin gegenüber fällt wohl nicht darunter. Müssen Eltern jedoch beispielsweise ihre Kinder zur Kita bringen, ist dieser Umweg in den Rahmen der gedeckten Wegeunfälle integriert, da er als notwendig betrachtet wird.
Welche Schritte sind nach einem Wegeunfall notwendig?
Nach einem Wegeunfall sollte man nicht zögern, sofort die Unfallkasse oder einen Berufsgenossenschaft zu informieren. Das klingt vielleicht lästig, aber es ist notwendig für die Sicherstellung der Leistungen. Ein Arztbesuch ist unumgänglich – nicht nur wegen der Gesundheit, sondern auch für die Dokumentation der Verletzungen. Jede Lappalie dabei akribisch aufzuzeichnen kann sich später als wertvoll erweisen.
Danach wird auch oft gesucht:
Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitnehmerrechte, Haftpflichtversicherung, Verkehrsunfall, Arbeitsweg, Berufspendel, Kfz-Versicherung.