Commerzbank Negativzinsen, Strafzinsen, Verwahrentgelt oder noch besser: Guthabengebühr – das sind gängige Begriffe dafür, dass Banken und Sparkassen für die auf den Konten liegenden Gelder ihrer Kunden Zinsen kassieren. Verkehrte Welt!
Anstatt einen mehr oder weniger hohen Zins zu erhalten, müssen Sparer und Anleger die Banken und Sparkassen dafür bezahlen, dass sie ihnen Geld überlassen.
Es ist nur einige Jahrzehnte her:
Deutschland war in den 70er und 80er Jahren ein Hochzinsland. Es war die Zeit des guten, alten Sparbuchs, das den Anlegern sprudelnde Zinseinnahmen auf ihr Erspartes sicherte. Notgroschen und übrige Gelder wurden von den Bürgern und Bürgerinnen in manifestierter Selbstverständlichkeit zu den Banken getragen. Wer sich jedoch Geld leihen musste, der spürte die andere Seite der Hochzinsphase. Darlehenszinsen waren ebenfalls stattlich und zertrümmerten so manchen Traum vom bewilligten Darlehen und vom eigenen Haus. Familienväter, die eine Darlehensfinanzierung erhielten, wurden von Zinssätzen über 10 % finanziell erdrückt.
Diese Zeiten sind heute vorbei; Europa und Deutschland haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Niedrigzins-Region entwickelt: Aus Sparer-Sicht noch schlimmer; seit einigen Jahren konfrontieren Kreditinstitute wie die Commerzbank ihre Kunden mit Negativzinsen. Die Folge: Das Geld rinnt den Anlegern aus den Fingern.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie Informationen, Tipps und Antworten zu folgenden Themen:
● Negativzinsen sind historisch und zwingen die Banken zum Umdenken
● Banken lassen sich neue Gebühren einfallen und bitten die Kunden zur Kasse
● Verwahrentgelte betreffen Kunden mit Geldvermögen auf Giro-, Tagesgeld- und Wertpapieranlagekonten
● Kleinere Gerichte haben bereits Urteile zu Negativzinsen gesprochen – eine höchstrichterliche Entscheidung steht aus
● Commerzbank Negativzinsen in Höhe von 0,5% fallen derzeit ab einer Einlagenhöhe von 50.000 EUR an
● Es gibt Möglichkeiten und Wege, die Negativzinsen als Anleger zu umgehen
● Lassen Sie sich beraten, um zu den Gewinnern zu gehören
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Historische Entwicklung zu negativen Zinsen
- 2. Warum deponieren Banken Gelder bei der Europäischen Zentralbank?
- 3. Was bezweckt die Zentralbank mit negativen Einlagesätzen?
- 4. Wie reagieren Banken auf die Negativzinsen?
- 5. Was bezwecken Banken mit der Berechnung von Verwahrentgelten?
- 6. Warum sind Negativzinsen rechtlich problematisch und wie versuchen die Banken, das Problemfeld zu umgehen?
- 7. Welche Anleger werden zur Kasse gebeten?
- 8. Wer sind die Gewinner von Negativzinsen?
- 9. Wer verliert bei Minuszinsen?
- 10. Wie ordnet die Justiz die Commerzbank Negativzinsen ein?
- 11. Sind Sie von den Commerzbank Negativzinsen betroffen?
- 12. Berechnung von Commerzbank Negativzinsen
- 13. Wie können Commerzbank Negativzinsen verhindert werden?
- 14. Fazit zu Commerzbank Negativzinsen
- Quellenangaben
1. Historische Entwicklung zu negativen Zinsen
Die Zinssätze der Banken richten sich grundsätzlich nach den Leitzinsen der unabhängigen Zentralbanken. Die Bundesbank zu DM-Zeiten oder die Europäische Zentralbank (EZB) nach Einführung des Euros steuern mit ihrer Geldpolitik sowie den Einlage- und Leitzinsen die Geldwirtschaft. In Zeiten überhitzter Konjunktur erhöhen die Zentralbanken die Zinsen, um die Wirtschaft und zugleich die Inflation in Zaum zu halten.
Liegen Rezessionen vor, versuchen die Zentralbanken mit Zinssenkungen die Konjunktur anzukurbeln. Als 2008 die Finanzkrise die Weltwirtschaft bedrohte, waren drastische Maßnahmen erforderlich. Die EZB senkte in dieser Zeit die Leitzinsen erheblich, um Kreditvergaben und Investitionen zu fördern. Seit 2014 sind die Leitzinsen bei 0 % und der Einlagesatz für Einlagen der Banken und Kreditinstitute bei der EZB unter null.
Entwicklung des Einlagesatzes in den letzten Jahren
https://www.bundesbank.de/
2. Warum deponieren Banken Gelder bei der Europäischen Zentralbank?
Banken und Kreditinstitute haben im praktischen Bankenalltag – wie Sparer und Anleger auch – „Geld über“. Dies ist der Fall, wenn Kundeneinlagen und Bankengelder nicht an Kreditnehmer in Form von Darlehen ausgegeben werden können. Diese überschüssigen Gelder werden von den Banken üblicherweise bei den sicheren Zentralbanken geparkt.
3. Was bezweckt die Zentralbank mit negativen Einlagesätzen?
Negative Einlagesätze führen dazu, dass Banken und Kreditinstitute für eingelegte Gelder bei der Europäischen Zentralbank Strafzinsen zahlen. Ziel der EZB ist es mit dieser Maßnahme, den Banken Anreize zu geben, die Gelder zur Stimulation der Konjunktur im Form von günstigen Darlehen unter die Wirtschaftsteilnehmer zu bringen.
4. Wie reagieren Banken auf die Negativzinsen?
Viele Kreditinstitute in Deutschland haben anfangs die von der Europäischen Zentralbank berechneten Strafzinsen auf eigene Kosten getragen. Erst in den letzten Jahren begannen die Banken, die Minuszinsen an ihre Kunden weiterzugeben. Auch hinsichtlich der Wortschöpfung für diese neuartige „Abgabe“ waren die Kreditinstitute kreativ: der Strafzins wurde beschönigend „Verwahrentgelt“ genannt.
Den Anfang machten im November 2014 die Deutsche Skatbank und die Commerzbank. Zuerst waren nur Neukunden mit der Forderung von Verwahrentgelten konfrontiert, im Laufe der Jahre wurden stellenweise auch Bestandskunden mit der Aufforderung zur Zahlung von Verwahrentgelten angeschrieben. Anfangs wurden teils hohe Freibeträge gewährt: Strafzinsen auf Einlagen von Privat- und Geschäftskunden wurden beispielsweise bei der Deutschen Skatbank erst ab 3 Mio. EUR berechnet.
Zwischenzeitlich wurden aber von den Kreditinstituten diese Freibeträge erheblich reduziert, sodass immer mehr Anleger davon betroffen waren. Heute liegen die Freibeträge in der Regel zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR. Es gibt allerdings auch Banken, die Minuszinsen bereits ab dem ersten Euro an die Kunden berechnen.
Die Höhe des berechneten Negativzinses ist ebenfalls von Bank zu Bank unterschiedlich:
In der Regel wird die Höhe der EZB-Einlagensätze (derzeit 0,5%) berechnet, vereinzelt beträgt der Zinssatz auch 0,75 % oder sogar 1,0 %.
5. Was bezwecken Banken mit der Berechnung von Verwahrentgelten?
Nach außen argumentieren die Kreditinstitute, dass die berechneten Verwahrentgelte lediglich ihre Kosten bei den Zentralbanken ausgleichen. In der Tat werden Institute bei den Zentralbanken für Einlagen mit negativen Zinsen belastet. Allerdings bestehen auch hier Freibeträge, sodass in der Praxis die berechneten Verwahrentgelte an Privatkunden oftmals höher sind als die Kosten, die Zentralbanken dem Bankenwesen belasten.
Eine Studie bei 22 Banken in Deutschland im Jahr 2019 hat ergeben, dass 11 Kreditinstitute mit den Einnahmen von Minuszinsen und den dagegenstehenden Einlagekosten bei der Europäischen Zentralbank einen Überschuss erzielt haben. Der Spitzenreiter, die Frankfurter Sparkasse, hat mit dem Saldo aus Verwahrentgelt von Privatkunden und EZB-Kosten 7,3 Mio. Euro Profit erzielt. (Quelle: https://finanz-szene.de/banking/viele-banken-verdienen-an-minuszinsen-mehr-als-sie-verlieren/)
Ein weiterer Grund für die Berechnung dieser neuartigen Kostenposition liegt in der Abschreckung von Neukunden. Die aktuelle Geldpolitik der Zentralbanken führt zu einer Liquiditätsschwemme und treibt vermögende Kunden dazu, zusätzliche Konten bei Banken zu eröffnen, um freie Gelder zu parken. Diese Kunden sind für Kreditinstitute nicht interessant und werden mit Verwahrentgelten abgeschreckt.
6. Warum sind Negativzinsen rechtlich problematisch und wie versuchen die Banken, das Problemfeld zu umgehen?
Negativzinsen gibt es im Sinne des deutschen Rechts gar nicht. Zinsen muss per gesetzlicher Intention im Bürgerlichen Gesetzbuch nur derjenige bezahlen, der (echte) Schulden hat. Daher wären Kreditinstitute direkt und einfach angreifbar, wenn sie auf die Einlagen vermögender (Neu-) Kunden einen negativen Habenzins berechnen.
Banken interpretieren die Kostenposition daher innovativ als Entgelt für die Verwahrung von Geldern; so als ob die Gelder in einem Schließfach lägen. Hierfür dürften die Institute nämlich zulässige Gebühren berechnen, die auch kundenseitig ohne Wimpernzucken anerkannt sind.
7. Welche Anleger werden zur Kasse gebeten?
Grundsätzlich sind in der Regel Inhaber von Giro-, Tagesgeld- und Wertpapieranlagekonten mit Forderungen von Negativzinsen konfrontiert. Wer ein neues Konto eröffnet, findet mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen zur Berechnung von Negativzinsen.
8. Wer sind die Gewinner von Negativzinsen?
Profiteure von den Zinsen unter null sind alle Marktteilnehmer, die Darlehen aufnehmen (müssen). Die Kosten für diese Kredite sind historisch niedrig; für Unternehmen, Verbraucher und Staaten. Noch nie konnten sich Staaten so günstig fremdfinanzieren, stellenweise erhielt die Bundesregierung auf Grund der Negativzinsen sogar Geld für das Schuldenmachen des Staates.
Bei Verbraucherdarlehen sind Minuszinsen in der Praxis noch die Ausnahme. Bestimmte Unternehmen oder Förderbanken bieten vereinzelt Kredite mit negativen Zinsen an, eine Gelddruckmaschine sind diese Angebote jedoch nicht. Meist werden in den Kreditbedingungen unattraktive Voraussetzungen für solche Darlehen gefordert, sodass sie grundsätzlich als Marketing-Aktion einzustufen sind.
Die Höhe des berechneten Negativzinses ist ebenfalls von Bank zu Bank unterschiedlich:
- Immobilienfinanzierer
- Bankkunden im Dispokredit
- Unternehmen, die sich mit Bankdarlehen finanzieren
- Kreditfinanzierte Staaten
- verschuldete öffentliche Haushalte
9. Wer verliert bei Minuszinsen?
Alle Sparer, die ihr Geld in festverzinsliche Anlagen wie Tages-, Termin- oder Festgelder investiert haben, schauen in die Zins-Röhre. Die niedrigen Zinssätze vermehren das Geldvermögen der Anleger kaum oder gar nicht; negative Zinsen führen sogar dazu, dass die Vermögen schrumpfen. Lebensversicherungsgesellschaften und Pensionskassen haben in der Niedrigzinsphase ebenfalls erhebliche Probleme, vertraglich zugesicherte Mindestverzinsungen zuverlässig auf den Finanzmärkten zu erzielen.
Verlierer von Negativzinsen
- private Anleger
- anlegende Institutionen
- kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme
- Banken und Kreditinstitute mit hohen Zinserträgen
10. Wie ordnet die Justiz die Commerzbank Negativzinsen ein?
Die (Un-)Zulässigkeit von Verwahrentgelten ist noch nicht höchstrichterlich und somit vollumfänglich rechtssicher geklärt. Bisher gab es kleinere Einzelprozesse, in denen meist Organisationen wie die Verbraucherzentralen gegen die Berechnung dieser neuartigen Abgabe geklagt hatten.
Das Landgericht Tübingen hatte im Januar 2018 geurteilt, dass die beklagte Volksbank Reutlingen nicht einfach bei Altverträgen per neuem Preisaushang ohne die aktive Zustimmung der betroffenen Kunden Negativzinsen einführen durfte. Die Berechnung von Verwahrentgelten würde das Prinzip, durch Geldanlage sein Vermögen zu vermehren, grundlegend auf den Kopf stellen.
Das Landgericht Leipzig hingegen sah im Juli 2021 ein von der Sparkasse Vogtland berechnetes Verwahrentgelt bei neuen privaten Girokonten oder bei einem Wechsel des Kontenmodells als zulässig an.
Anderer Ansicht war das Landgericht Berlin im Oktober 2021. Es kassierte das von der Sparda-Bank Berlin berechnete Verwahrentgelt für Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten wieder ein und gab somit der klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband Recht. Die Verwahrung von Kundeneinlagen ist nach Ansicht des Gerichts keine Sonderleistung der Bank, die ein gesondertes Entgelt rechtfertige.
Eine ähnliche Rechtsauffassung vertrat das Landgericht Düsseldorf im Dezember 2021 bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Verwahrentgelten. Neben der Berechnung von Kontoführungsgebühren ist nach Ansicht des Gerichts die Berechnung von Verwahrentgelten an Bankkunden unzulässig. Eine Geldverwahrung ist die grundsätzliche Voraussetzung für die vertraglich vereinbarte Zahlungsdienstleistung und somit bei den Leistungen eines Girovertrags enthalten. Die Richter sahen auch keinen anderen zulässigen Grund für die Abwälzung des Geschäftsrisikos der Banken im Form der Einlagenverwahrung an ihre Kunden.
Einige Urteile sind rechtskräftig, andere hingegen nicht. Einige der unterlegenen Banken sind in Berufung gegangen. Die unsichere Rechtslage – gepaart mit teils unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Vorinstanzen – wird die endgültige Entscheidung der Rechtsfrage vor den obersten Bundesgerichtshof bringen. Für Kunden wird es Jahre dauern, bis sie zuverlässig wissen, ob Verwahrentgelte zulässig sind oder unberechtigt zu Verminderung ihres Geldvermögens geführt haben.
11. Sind Sie von den Commerzbank Negativzinsen betroffen?
Neukunden bei der Commerzbank werden ab dem 1. August 2021 und ab einer Einlagenhöhe von 50.000 EUR mit Negativzinsen (Verwahrentgelt) belastet, unabhängig in welcher Filiale das Konto geführt wird. Der Negativzinssatz beträgt 0,5 % pro Jahr. Mit Bestandskunden strebt die Commerzbank (individuelle) Vereinbarungen an, um Verwahrentgelte ab 50.000 EUR berechnen zu dürfen. Kunden, die diesen Vereinbarungen nicht zustimmen, droht unter Umständen eine Kündigung der Geschäftsbeziehung.
Bild: Adobe Stock
12. Berechnung von Commerzbank Negativzinsen
Commerzbank Negativzinsen werden wie beim erfreulicheren großen Bruder „Positivzinsen“ berechnet. Der angegebene Zinssatz für Minuszinsen, beispielsweise 0,5 %, ist auf die Summe des betroffenen Geldvermögens zu beziehen. Wird von der Bank ein Freibetrag eingeräumt, beispielsweise 50.000 EUR, ist nur der übersteigende Teil der Gelder betroffen. Wie bei Darlehenszinsen bezieht sich der Zinssatz auf einen Zeitraum von einem Jahr („per annum“). Für die Berechnung der Minuszinsen auf kürzere Zeiträume, z. B. ein Quartal, sind die Jahres-Minuszinsen anteilig zu ermitteln.
Beispiel:
Ein Anleger hat ein freies Geldvermögen von 120.000 EUR auf einem Tagesgeldkonto deponiert. Seine Bank verlangt ein Verwahrentgelt von 0,5 % und bietet eine Freigrenze von 50.000 EUR an. Der Anleger möchte das Verwahrentgelt für einen Monat berechnen. Relevantes Geldvermögen: 120.000 EUR – 50.000 EUR (Freibetrag) = 70.000 EUR Verwahrentgelt für den Zeitraum 1 Jahr: 70.000 EUR x 0,5 % = 350 EUR
Anteilige Berechnung für den Zeitraum 1 Monat: 350 EUR : 12 Monate = 29,17 EUR
Negativzinsrechner
Wenn Sie Ihre persönliche Belastung mit Negativzinsen ermitteln möchten, nutzen Sie unseren intuitiven Negativzinsrechner, den Sie über diesen Link aufrufen können: https://leores.de/negativzinsrechner/
13. Wie können Commerzbank Negativzinsen verhindert werden?
Primär sollten alle Freibeträge auf vorhandenen Bankkonten ausgenutzt werden. Sofern Sie nur bei einer Bank Kunde sind, prüfen Sie die Freibeträge auf Kontokorrent-, Geldmarkt-, Anlage- und Verrechnungskonten. Sofern Sie Konten bei mehreren Kreditinstituten haben, transferieren Sie Gelder zwischen den Banken, um wirklich alle Freibeträge effektiv auszunutzen.
Eine neue Geschäftsbeziehung zu einer weiteren Bank ist in der Regel nicht hilfreich; die meisten Institute kassieren bei Neukunden schon ab einem niedrigen Geldvermögen Verwahrentgelte.
Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Negativzinsen auf Geldvermögen besteht in der alternativen Anlage der Gelder. Die Optionen sind hier nahezu unendlich: Aktien, Anleihen, ETFs, Immobilien, Rohstoffe, Kryptowährungen.
Info
Lesen Sie zur Vermeidung von Negativzinsen auch unseren speziellen Ratgeber, den Sie hier finden.
14. Fazit zu Commerzbank Negativzinsen
Historisch niedrige Zinsen lassen bei den Anlegern nicht nur die Zinserträge dahinschmelzen. Die neuerdings von den Kreditinstituten berechneten Verwahrentgelte mindern zusätzlich Tag für Tag das vorhandene Geldvermögen. Die Rechtsfrage nach der Zulässigkeit der von den Banken berechneten Strafzinsen ist noch nicht höchstrichterlich geklärt; bis zu einer Klärung werden noch Jahre vergehen.
Die Anleger sind zwischenzeitlich gezwungen, die Verwahrentgelte zähneknirschend zu bezahlen oder eine individuelle Vermeidungsstrategie zu finden.
Wir helfen Ihnen hierbei und beraten Sie hier umfassend und zielorientiert zum Thema Commerzbank Negativzinsen.
Quellenangaben
www.de.statista.com, www.ecb.europa.eu, www.finanz-szene.de, www.bundesbank.de;