Ich lege mein Geld an und muss dafür etwas bezahlen. Mit diesem Gedanken können sich die meisten Anleger immer noch schwer abfinden. Dabei sind Negativzinsen längst Realität – nicht nur bei der Deutschen Bank. Wir erklären in diesem Beitrag, wann und wo die Deutsche Bank Negativzinsen berechnet und was man als Bankkunde tun kann, um den eigenen Schaden in Grenzen zu halten.
Im Überblick
● seit Mai 2020 berechnet die Deutsche Bank Negativzinsen auch bei Einlagen von Privatkunden in Form von Verwahrentgelten;
● für die Berechnung gelten differenzierte Regelungen mit unterschiedlichen Freibeträgen je nach Kundenstatus und Kontenart;
● es ist davon auszugehen, dass die Negativzins-Situation noch länger dauern wird. Jeder weitere Tag, für den Verwahrentgelte berechnet werden, bedeutet daher einen weiteren Verlust;
● wie Verwahrentgelte juristisch zu bewerten sind, dazu gibt es noch kein abschließendes Urteil. Die Rechtsprechung zu Negativzinsen ist bisher uneinheitlich;
● die überlegene Strategie, gegen Verwahrentgelte vorzugehen ist sicher, sie zu vermeiden;
● das ist u.a. möglich durch gezielte Umschichtungen von Geldvermögen, Verteilung auf verschiedene Banken, sinnvolle Alternativ-Verwendung und andere Maßnahmen;
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Was sind Negativzinsen?
- 2. Deutsche Bank Negativzinsen – Regelungen, Bedeutung, Auswirkungen
- 2.1. Warum berechnet die Deutsche Bank überhaupt Negativzinsen?
- 2.2. Wer muss bei der Deutschen Bank Negativzinsen zahlen?
- 2.3. Bei welchen Deutsche Bank-Konten werden Negativzinsen berechnet?
- 2.4. Wie sieht die Regelung der Negativzinsen konkret aus?
- 2.5. Wie viel müsste ich im Fall des Falles bezahlen?
- 2.6. Wie positioniert sich die Deutsche Bank bei Negativzinsen?
- 3. Was kann ich als Privatkunde, Selbständiger oder Unternehmer mit hohem Guthaben bei der Deutschen Bank machen?
- 4. Deutsche Bank Negativzinsen – Antworten auf weitere Fragen
- 5. Fazit
- Quellen
Deutsche Bank Negativzinsen, Strafzinsen, Verwahrentgelt oder noch besser: Guthabengebühr – das sind gängige Begriffe dafür, dass Banken und Sparkassen für die auf den Konten liegenden Gelder ihrer Kunden Zinsen kassieren. Verkehrte Welt!
Anstatt einen mehr oder weniger hohen Zins zu erhalten, müssen Sparer und Anleger die Banken und Sparkassen dafür bezahlen, dass sie ihnen Geld überlassen.
1. Was sind Negativzinsen?
Zinsen sind das Entgelt, das man erhält, wenn man einem Schuldner Geld auf Zeit zur Verfügung stellt. Da das für den Geldgeber normalerweise einen Verzicht bedeutet, wird er dafür einen angemessenen (positiven) Zinsertrag als Entschädigung erwarten. Mit dem Zinsangebot schafft der Schuldner einen Anreiz für die Geldüberlassung.
Bei Negativzinsen hat sich die Welt sozusagen verkehrt. Hier muss der Geldgeber den Schuldner dafür entschädigen, dass er sein Geld überhaupt annimmt. Oder anders ausgedrückt: der Gläubiger der Kapitalüberlassung wird zum Schuldner der Zinsen. Dies erscheint paradox und ist nur aus einer extremen geldpolitischen Konstellation erklärbar.
Die Konsequenz von Negativzinsen ist: wer sein Geld anlegt, erleidet einen Vermögensverlust. Das angelegte Kapital vermindert sich jährlich um den (Negativ-)zinssatz. Reale Vermögensverluste durch Inflation sind dabei nicht einmal berücksichtigt. Sie kommen “on Top”.
Negativzinsen haben alleine schon durch ihre Bezeichnung ein “Negativ-Image”. Das gilt auch für die häufig genutzte Synonym Strafzinsen oder Minuszinsen. Banken vermeiden daher solche Begriffe. Hier wird stattdessen gerne von Verwahrentgelt gesprochen – auch in Bezug auf Deutsche Bank Negativzinsen.
Mit der Bezeichnung “Verwahrentgelt” wird eine (Gegen-)Leistung für die Kapitalüberlassung suggeriert. Die Bank nimmt das Geld sicher in Verwahrung und berechnet dafür ein Entgelt. Die Bezeichnung “Entgelt” ist außerdem juristisch begründet. Das deutsche Schuldrecht kennt nämlich keine Negativzinsen.
Wichtig
Verwahrentgelte werden üblicherweise als p.a.-Prozentsatz bezogen auf das angelegte Geld berechnet. Sie sind daher wirtschaftlich gesehen nichts anderes als Negativzinsen.
2. Deutsche Bank Negativzinsen – Regelungen, Bedeutung, Auswirkungen
2.1. Warum berechnet die Deutsche Bank überhaupt Negativzinsen?
Mit der Berechnung von Negativzinsen will die Deutsche Bank – wie auch andere Banken mit Minuszinsen – verhindern, dass ihr zu viel Kapital von Anlegern zufließt. Denn wenn sie Geld benötigt, kann sie es sich problemlos bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Bestkonditionen besorgen.
Seit März 2016 liegt der wichtigste EZB-Leitzins – die Hauptrefinanzierungsfazilität – bei 0 %. Zu diesem Zinssatz können sich Banken selbst Geld bei der EZB beschaffen.
Darüber hinaus ist bereits seit Juni 2014 der Zinssatz bei der EZB-Einlagefazilität – der Zins, zu dem Banken kurzfristig “überschüssiges” Geld bei der EZB parken können – negativ. Dieser Zinssatz beträgt seit September 2019 unverändert -0,5 %.
Anders ausgedrückt: die Deutsche Bank bekommt Geld von der EZB “gratis” und muss für Einlagen bei der EZB selbst Strafzinsen zahlen. Wenn sie ihren Kunden Verwahrentgelte berechnet, gibt sie damit in gewisser Weise die für sie selbst geltenden EZB-Konditionen an ihre Kunden weiter.
Dieser Effekt ist seitens der Europäischen Geldpolitik gewollt.
2.2. Wer muss bei der Deutschen Bank Negativzinsen zahlen?
Deutsche Bank Negativzinsen werden sowohl im Privatkundengeschäft als auch im Firmenkundengeschäft berechnet. Betroffen sind stets Bankeinlagen bzw. -guthaben. Auch wer über ein Postbank-Konto verfügt, ist betroffen. Die Postbank ist nur eine Marke der Deutschen Bank.
Grundlage der Negativzinsberechnung im Privatkundengeschäft sind die “Sonderbedingungen Verwahrentgelte für Guthaben (Stand 05/2020)” der Deutschen Bank. Nahezu identisch sind die “Besonderen Bedingungen Postbank – Verwahrentgelte für Guthaben (Stand 22. Mai 2020)” für Postbank-Kunden.
Grundsätzlich muss danach jeder Kunde Verwahrentgelte zahlen, dessen Guthaben auf einem betroffenen Konto den von der Bank festgelegten Freibetrag übersteigt.
2.3. Bei welchen Deutsche Bank-Konten werden Negativzinsen berechnet?
Gemäß Sonderbedingungen berechnet die Deutsche Bank Verwahrentgelte bei “… Einlagen auf Persönlichen Konten, Anlagekonten, Tagesgeldkonten und Verrechnungskonten (,Verwahrguthaben’) …” Analog gilt dies gemäß Postbank-Bedingungen auch für die Postbank-Konten.
Damit sind praktisch alle Konten im Zahlungsverkehr und Einlagengeschäft mit entsprechenden Guthaben von Strafzinsen betroffen – konkret: Girokonten, Tagesgeldkonten, Verrechnungskonten bei Wertpapierdepots, Sparkonten und Festgeldkonten.
2.4. Wie sieht die Regelung der Negativzinsen konkret aus?
Die Sonderbedingungen sehen ein variables Verwahrentgelt vor – ausgedrückt als Prozentsatz bezogen auf das betroffene Guthaben. Seine Höhe ist an den Zinssatz für die Einlagenfazilität der EZB gekoppelt. Verändert sich der EZB-Zinssatz, wird das Verwahrentgelt automatisch angepasst – allerdings in entgegengesetzter Richtung.
Beispiel: Würde der aktuelle Satz für die Einlagenfazilität von -0,5 % um 0,1 % auf -0,4 % angehoben, würde das Verwahrentgelt der Deutschen Bank um 0,1 % sinken. Bei einer weiteren Absenkung des EZB-Einlagenzinses um 0,1 % würde dagegen das Verwahrentgelt um 0,1 % steigen. Analog gilt das auch für andere Zinsveränderungen.
In der Koppelung an den EZB-Einlagenzins kommt der Zinscharakter des Verwahrentgelts besonders deutlich zum Ausdruck, auch wenn es sich juristisch um eine Gebühr handelt. Es gilt die Formel: Deutsche Bank Negativzinsen = (negativer) Zinssatz für EZB-Einlagenfazililität.
Die Berechnung des Verwahrentgelts findet jeweils auf Basis der Tagessalden auf den betreffenden Konten statt. Der Monat wird dabei mit 30 Tagen, das Jahr mit 360 Tagen gerechnet. Eine Überprüfung des Entgelts zwecks evtl. Anpassung findet jeweils zum Monatsersten statt.
Die Inrechnungstellung erfolgt jeweils zum Datum des Rechnungsabschlusses. Beim Girokonto findet der Rechnungsabschluss zum Beispiel vierteljährlich statt. Zu diesem Zeitpunkt würde dann auch das Verwahrentgelt dem Girokonto belastet.
Aktuell (April 2022) sehen die Verwahrgelt-Konditionen der Deutschen Bank wie folgt aus:
● das Verwahrgeld beträgt 0,5 % p.a. und entspricht damit (mit umgekehrtem Vorzeichen) exakt dem EZB-Einlagenzinssatz
● im “normalen” Privatkundengeschäft wird bei Tagesgeldkonten ein Freibetrag von 25.000 Euro eingeräumt. Dieser bleibt von der Berechnung frei.
● bei sonstigen Konten mit Guthaben im „normalen“ Privatkundengeschäft liegt der Freibetrag bei 50.000 Euro.
● Kunden von Deutsche Bank Wealth Management („vermögende Privatkunden“) wird bei persönlichen Konten sowie Anlage- und Verrechnungskonten ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeräumt;
● für Postbank-Kunden sind die gleichen Freibeträge wie bei „normalen“ Deutsche Bank Privatkunden relevant, das heißt 25.000 Euro bei Tagesgeldkonten und 50.000 Euro bei sonstigen Konten;
● im Firmenkundengeschäft gelten eigene Regelungen.
Diese Angaben geben den Stand April 2022 wieder. Basis sind der „Preisaushang der Deutsche Bank AG. Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft (Stand: Februar 2022)“ und der „Preisaushang Postbank. Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft (Stand: 21. Juni 2021)“.
2.5. Wie viel müsste ich im Fall des Falles bezahlen?
Welche Kosten durch Negativzinsen anfallen können, soll anhand einer einfachen Rechnung verdeutlicht werden.
Für je 1.000 Euro über einem Konto-Freibetrag werden bei der geltenden Verwahrentgelt-Regelung der Deutschen Bank aktuell pro Tag Negativzinsen von 1.000 Euro x 0,5/(100 x 360) = 0,01389 Euro berechnet.
Bei 50.000 Euro über dem relevanten Freibetrag sind das 0,69444 Euro pro Tag. Bei einem 30-Tage-Monat summiert sich das Verwahrentgelt auf 20,83 Euro, auf ein Jahr (á 360 Tagen) gesehen auf 250,- Euro. 500.000 Euro “über dem Limit” bedeuten entsprechend 2.500 Verwahrentgelt bzw. Strafzinsen im Jahr.
Bei diesen Kosten sind Verluste durch Inflation noch nicht berücksichtigt. Die laufende Geldentwertung bedeutet einen verdeckten Wertverzehr. Er zeigt sich – im Unterschied zu den Negativzinsen – nicht auf dem Konto, da hier nur Nominalwerte verbucht werden. Trotzdem entsteht ein realer Wertverlust.
Bei einer laufenden Inflationsrate von 3 Prozent sind 50.000 Euro in einem Jahr real noch 50.000 Euro/1,03 = 48.543,69 Euro wert – ein Wertverlust von 1.456,31 Euro. Kommen noch 250 Euro Verwahrentgelt hinzu, erhöht sich der reale Wertverlust auf 1.706,31 Euro.
Berechnen Sie hier den Geldverlust automatisch
Sie wollen wissen, wie viel Deutsche Bank Negativzinsen-Geldanlagen (oder Anlagen bei einem anderen Institut) Sie kosten?
Mit unserem Negativzinsrechner ist das kein Problem. Sie können die anfallenden Negativzinsen für unterschiedliche Beträge und Zeiträume ganz einfach ausrechnen. Dabei werden auch Wertverluste durch Inflation berücksichtigt.
Die Erkenntnis:
Bei Zinssätzen über Null kann der Wertverlust durch Inflation zumindest teilweise durch Zinserträge kompensiert werden. Die Wertminderung wird verlangsamt.
Bei Negativzinsen schlägt sich die Inflation dagegen voll wertmindernd nieder. Darüber hinaus sorgt die Berechnung von Strafzinsen für eine zusätzliche Wertbelastung. Der Wertverlust verstärkt sich noch.
2.6. Wie positioniert sich die Deutsche Bank bei Negativzinsen?
Die Deutsche Bank hat lange versucht, Negativzinsen im Geschäft mit Privatkunden zu vermeiden. Erstmals eingeführt wurden sie im Mai 2020 – zunächst nur bei Neukonten mit Einlagen ab 100.000 Euro. Damals wurde dies in einer Pressemitteilung damit begründet, dass der anhaltende Druck durch EZB-Negativzinsen es notwendig mache, bei Neuverträgen für hohe Einlagen Verwahrentgelte zu berechnen. Die Begründung besteht unverändert fort.
Die Freibetragsregelung wurde später – wie oben dargestellt – differenziert. Die Freibeträge für Deutsche Bank Negativzinsen wurden tendziell abgesenkt, so dass mehr Einlagen von der Negativzinsregelung betroffen waren und sind.
Christian Sewing, der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, hat kürzlich in seiner Eigenschaft als Präsident des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) einen Ausstieg aus den EZB-Negativzinsen gefordert.
In einem Online-Pressegespräch im Vorfeld der Herbsttagung 2021 von IWF und Weltbank meinte er, Negativzinsen seien eine Ausnahme und dürften nicht zum geldpolitischen Dauerzustand werden. Ein Ausstieg sei nicht nur im Hinblick auf die Ertragsbelastung der Banken geboten, sondern auch wegen der negativen volkswirtschaftlichen Effekte.
Ungeachtet dieser Kritik dürfte die Deutsche Bank an Negativzinsen festhalten, solange dies auch die EZB tut. Derzeit gibt sie deren Negativzins – jenseits der Freibeträge – 1:1 an ihre Kunden weiter.
3. Was kann ich als Privatkunde, Selbständiger oder Unternehmer mit hohem Guthaben bei der Deutschen Bank machen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Negativzinsen zu vermeiden oder wenigstens zu verringern:
- Geld auf mehrere Konten bei der Deutschen Bank verteilen: die Verwahrentgelt-Regelung der Deutschen Bank gilt immer nur kontenbezogen – also pro Konto. Bestehen mehrere Konten bei der Deutschen Bank, können die Freibeträge mehrfach genutzt werden. Es muss sich aber um unterschiedliche Einlagen handeln, also zum Beispiel um ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto usw…;
- Geld auf mehrere Banken verteilen: grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, sein Geld bei mehreren Banken “zu parken” und dadurch ebenfalls geltende Freibetragsregelungen mehrfach zu nutzen. Mehrere Bankverbindungen zu haben, ist heute kein Problem und gerade bei Selbständigen und Unternehmen gängige Praxis. Einige Banken berechnen noch keine Strafzinsen, es werden allerdings immer weniger;
- Geld als Bargeld verwahren: das ist die klassische “Sparstrumpf”-Lösung. Bei Bargeld fallen keine Strafzinsen an. Das Problem ist die sichere Verwahrung. Möglich zum Beispiel in einem Bankschließfach. Das verursacht allerdings auch Gebühren. Die Verwahrung in dieser Form lohnt sich daher oft nur, wenn das Schließfach ohnehin besteht und noch anderweitig genutzt wird.
- Liquidität reduzieren: ein guter Rat ist, Geld nicht einfach auf Konten liegen zu lassen, sondern sinnvoll einzusetzen. Notwendige Anschaffungen, Modernisierung oder Sanierung bieten gute Möglichkeiten, Liquidität zu reduzieren. Es gibt auch noch ertragreiche Investments wie Aktien oder Immobilien. Selbständige und Unternehmen können überschüssige Liquidität für Investitionen in ihren Geschäftsbetrieb nutzen. Eines der besten Investments ist, bestehende Kredite zu tilgen. Es gibt keine verzinsliche Anlage, die sich besser rentiert.
Deutsche Bank Negativzinsen vermeiden
Sie wollen wissen, wie viel Deutsche Bank Negativzinsen-Geldanlagen (oder Anlagen bei einem anderen Institut) Sie kosten?
Mit unserem Negativzinsrechner ist das kein Problem. Sie können die anfallenden Negativzinsen für unterschiedliche Beträge und Zeiträume ganz einfach ausrechnen. Dabei werden auch Wertverluste durch Inflation berücksichtigt.
4. Deutsche Bank Negativzinsen – Antworten auf weitere Fragen
4.1. Kann ich Negativzinsen bei der Steuer absetzen?
Die Antwort lautet schlicht: Nein – zumindest für Privatanleger. Steuerrechtlich werden Negativzinsen als Bankgebühren bewertet, nicht als Zinsen. Sie dürfen daher nicht mit anderen Zinserträgen verrechnet werden.
Begründung: eine allgemeine Berücksichtigung der Anlagekosten findet schon im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags statt. Ein darüber hinausgehender Ansatz ist nicht zulässig.
Etwas anders sieht es bei Selbständigen und Unternehmern aus. Hier können Verwahrentgelte als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Sie stellen “Nebenkosten des Geldverkehrs” im Rahmen des “sonstigen betrieblichen Aufwands” dar.
4.2. Sind Negativzinsen rechtlich anfechtbar?
Die rechtliche Zulässigkeit von Negativzinsen ist umstritten. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert dazu bislang nicht. Bei mehreren Gerichten ist gegen die Erhebung von Verwahrentgelten geklagt worden. Einige Verfahren laufen noch.
In einem vielbeachteten Urteil hat das Landgericht Leipzig im Juli 2021 die Zulässigkeit von Verwahrentgelten bei Girokonten anerkannt. Restriktiver war das Landgericht Tübingen in einem Urteil Mitte 2018. Hier wurde die schlichte Verwahrgelt-Einführung per AGB und zusätzlich zur Kontoführungsgebühr beanstandet. Das Berliner Landgericht hat im November 2021 ein besonders spektakuläres Urteil gefällt. Es sieht Negativzinsen bei Girokonten und Tagesgeldkonten generell als unzulässig an.
Die Urteile gelten jeweils bezogen auf die konkrete Klage gegen eine bestimmte Bank oder Sparkasse. Die Deutsche Bank war bei diesen Verfahren nicht beklagt.
Insgesamt ist festzuhalten: die Rechtsprechung zu Negativzinsen ist “noch im Fluss”. Ausgang offen. Eine Bank darf jedenfalls – wie bei sonstigen Bankgebühren – nicht einfach auf die stillschweigende Zustimmung von Kunden zu Verwahrentgelten setzen.
Wenn eine solche Gebühr neu eingeführt wird, dann nur mit ausdrücklicher Kundenzustimmung – zum Beispiel durch Vereinbarung entsprechender Sonderbedingungen.
Der einfachere und weniger riskante Weg ist sicher, sein Geld so umzuschichten, dass gar keine Negativzinsen entstehen können, anstatt sie juristisch anzufechten. Das gilt auch im Hinblick auf das Thema: “Deutsche Bank Negativzinsen”.
4.3. Deutsche Bank Negativzinsen – bleiben sie ein Dauerzustand?
Die Antwort auf diese Frage gleicht einem Blick in die Glaskugel. Grundsätzlich gilt: das Ende der Negativzinsen wird erst bei einer grundlegenden Zinswende kommen. Die ist bis auf weiteres nicht in Sicht.
Begründung: Trotz spürbarer Teuerung hält die EZB unbeirrt an ihrem geldpolitischen Kurs der Niedrigzinsen fest. Ihr Argument: der Anstieg der Inflation sei nur vorübergehend und Handeln vorerst nicht angezeigt. Das Geldstabilitätsziel ist sogar extra deswegen “weicher” gefasst worden.
Erst wenn die Inflation hoch bleibt oder noch dynamischer wird, könnte sich die EZB zu Zinserhöhungen gezwungen sehen. Das ist wohl kaum vor 2023 zu erwarten. Mindestens so lange dürfte weiter mit Negativzinsen zu rechnen sein, vielleicht auch länger.
5. Fazit
Unser Beitrag hat erklärt, warum die Deutsche Bank Negativzinsen berechnet, wie sie ausgestaltet sind, welche Effekte sie besitzen und warum ein schnelles Ende der Zinsregelungen nicht zu erwarten ist. Kunden mit hohen Einlagen bei der Deutschen Bank jenseits der Freibeträge müssen daher auch weiterhin mit Vermögensverlusten durch Negativzinsen rechnen.
Die zuletzt stark angestiegene Inflation verschärft diese Situation zusätzlich. Ob sie – wie prognostiziert – vorübergehend oder länger anhaltend ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Einen weiteren Vermögensverlust bedeutet sie auf jeden Fall. Grund genug, sich spätestens jetzt um den Schutz seines Vermögens zu kümmern und nicht auf bessere Zinszeiten zu hoffen.
LeoRes ist der Spezialist für Schutz, Verwaltung und Aufbau von Vermögen für Erben, Sparer und Unternehmer. Wir bieten kompetente Beratung in Zusammenarbeit mit den Experten der Deutschen Vermögensberatung – ganz nach Wunsch persönlich, telefonisch oder online.
Quellen
wwww.de.statista.com
www.test.de
www.tagesschau.de
www.vzhh.de
www.focus.de
www.onvista.de
www.handelsblatt.com