Ein Bagatellschaden ist in der Regel ein kleiner, unbedeutender Schaden, der oft mit geringen Kosten verbunden ist und meistens schnell behoben werden kann. In der Welt der Versicherungen bezieht sich dieser Begriff auf Schäden, die unter einer bestimmten finanziellen Schwelle liegen, sodass es sich nicht lohnt, diese über die Versicherung abzuwickeln. Es ist ein Begriff, der sowohl im Straßenverkehr als auch in der Immobilienbranche üblich ist und für eine fast alltägliche Unannehmlichkeit steht, mit der sich viele von uns konfrontiert sehen.
Wie definiert man Bagatellschaden im Versicherungswesen?
Im Versicherungswesen verstehen wir unter einem Bagatellschaden in der Regel Schäden mit einem Konstruktionswert von bis zu 750 Euro. Interessanterweise gibt es keine allgemein verbindliche Definition, weshalb die exakten Schwellenwerte schwanken können. Manche Versicherungen setzen den Betrag niedriger oder auch höher an. Das führt dazu, dass der Begriff subjektiven Ermessensspielraum für Versicherer bietet. Im Kern ist es ein Handlungsspielraum, der den Schaden unter juristischen Gesichtspunkten klein aber fein halten soll. Man könnte fast sagen, es ist der Mückenstich unter den Versicherungsvorfällen.
Welche Beispiele gibt es für Bagatellschäden?
Ein klassisches Beispiel ist der kleine Kratzer am Auto, verursacht beim Einparken. Keine dramatische Angelegenheit, aber ärgerlich genug, um den Tag zu vermiesen. Auch ein abgebrochener Türgriff oder ein leicht beschädigter Gartenzaun können dazugehören. Im Wohnbereich könnten es ein Riss in der Tapete oder eine kaputte Fensterscheibe sein, die nicht zu einem größeren Baureparaturaufwand führt. Diese kleinen Missgeschicke des Alltags eben, die man auch mal gut selbst in den Griff bekommen kann, ohne ein großes Versicherungsdrama draus zu machen.
Sollte man Bagatellschäden der Versicherung melden?
Da sind wir uns wahrscheinlich einig: Es ist nicht immer sinnvoll, bei einem Bagatellschaden gleich die Versicherung einzuschalten. Der Grund ist einfach, das Schadenspotenzial ist nicht hoch genug, um den bürokratischen Aufwand zu rechtfertigen. Zudem könnten häufige Meldungen von Kleinschäden sich negativ auf die Prämiengestaltung auswirken. Schließlich hat man ja auch eine Selbstbeteiligung, die oft den Bagatellschadenwert ohnehin übersteigt. Es kann also wesentlich entspannter sein, solche kleinen Missgeschicke aus eigener Tasche zu begleichen und sich den Papierkram zu sparen.
Gibt es Besonderheiten bei der Meldung im Straßenverkehr?
Interessant wird der Begriff Bagatellschaden im Straßenverkehr. Bei einem Unfall mit geringfügigem Schaden sollte man sich nicht täuschen lassen von der Oberflächlichkeit der Sache. Auch kleine Schäden können wichtige außenstehende Vertragsbeziehungen betreffen. Üblicherweise gilt hier ebenfalls die 750 Euro Grenze. Doch Achtung: Bei Personenschäden wird es ernst. Da gibt es keine Bagatellen und die Versicherung sollte sofort involviert werden. Stellen Sie sicher, dass wirklich alle relevanten Umstände betrachtet werden, um nicht später auf hohen Reparaturen sitzen zu bleiben, die anfangs unsichtbar schienen.
Danach wird auch oft gesucht:
Teil- und Vollkasko, Selbstbeteiligung, Kleinreparaturen, Unfallmeldung, Hochstufung der Versicherung, Schadensfallabwicklung, Hausratversicherung, Versicherungsfall, Vergleich Versicherungen, Schadensquote, Prämienerhöhung.