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Negativzinsen

Negativzinsen und Verwahrentgelte: Was daraus geworden ist

Leores.de » » Negativzinsen und Verwahrentgelte: Was daraus geworden ist

Negativzinsen vermeiden symbolisch veranschaulicht mit Prozentzeichen mit Pfeil nach unten

Von 2014 bis 2022 war der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank negativ. Viele Banken gaben diese Kosten ab 2020 als Verwahrentgelt an ihre Kunden weiter. Mit der Zinswende 2022 endete diese Phase. 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtslage geklärt.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was Negativzinsen waren, wie die großen Bankengruppen damit umgingen und was Sie heute noch tun können, etwa gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern. Stand: Oktober 2026.

Inhaltsverzeichnis

  • Inhaltsverzeichnis
  • Das Wichtigste in Kürze
  • Was waren Negativzinsen und Verwahrentgelte?
  • Wie Banken die Kosten 2020 bis 2022 weitergaben
  • Das Ende mit der Zinswende 2022
  • Das BGH-Urteil vom 04.02.2025
  • Was Sie heute tun können
    • Rückforderung prüfen
    • Steuerliche Behandlung
    • Guthaben heute anlegen
  • Was aus den Verwahrentgelten der großen Banken wurde
    • Deutsche Bank und Postbank
    • Commerzbank und comdirect
    • ING
    • DKB
    • Targobank
    • Sparkassen
    • Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Stand Oktober 2026
  • Geld anlegen über das Konto hinaus
  • Häufige Fragen
    • Muss ich heute noch mit Verwahrentgelten rechnen?
    • Kann ich gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern?
  • Quellen
    • Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einlagesatz der EZB war von Juni 2014 bis zum 27.07.2022 negativ. Seit dem 14.09.2022 ist er positiv, seit dem 16.09.2026 liegt er bei 2,50 %.
  • Von 2020 bis 2022 verlangten viele Banken ein Verwahrentgelt auf Guthaben oberhalb eines Freibetrags.
  • Mit der Zinswende 2022 schafften viele Banken die Verwahrentgelte für Privatkunden ab.
  • Der BGH hat am 04.02.2025 entschieden (XI ZR 61/23 und weitere Verfahren): Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Sparkonten sind gegenüber Verbrauchern unzulässig.
  • Wer damals gezahlt hat, kann eine Rückforderung prüfen. Ob Ansprüche verjährt sind, können Sie mit einer Verbraucherzentrale klären.

Was waren Negativzinsen und Verwahrentgelte?

Geschäftsbanken können überschüssiges Geld über Nacht bei der Notenbank anlegen. Der Zins dafür heißt Einlagesatz und gehört zu den Leitzinsen der EZB. Die Europäische Zentralbank senkte ihn im Juni 2014 erstmals unter null, ab dem 18.09.2019 lag er bei minus 0,50 %. Für überschüssige Guthaben zahlten Banken damit Zinsen an die Notenbank, statt welche zu erhalten. Davon zu unterscheiden sind die Pflichtguthaben, die Banken bei der Notenbank halten müssen. Die Bundesbank erklärt sie unter dem Stichwort Mindestreserve.

Den Verlauf zeigen die Zeitreihe der Bundesbank und eine Statista-Grafik zur Einlagefazilität, für den Hauptrefinanzierungssatz gibt es eine eigene Übersicht. Wie die EZB arbeitet und warum Banken Strafzinsen zahlten, erklären unter anderem IG, Weltsparen, der Merkur und Forbes. Ein Forum der Universität St. Gallen befasste sich 2019 mit den Folgen für Banken.

Für die Weitergabe an Kunden waren mehrere Begriffe im Umlauf: Negativzins, Minuszins, Strafzins oder Verwahrentgelt. Gemeint war ein Preis dafür, dass Guthaben auf dem Konto liegt.

Wie Banken die Kosten 2020 bis 2022 weitergaben

Negativzinsen vermeiden symbolisch veranschaulicht mit Prozentzeichen mit Pfeil nach unten

Jede Bank legte ihre Bedingungen selbst fest. Meist galt ein Freibetrag: Bis zu dieser Grenze blieb das Guthaben frei, nur der Betrag darüber wurde belastet. Anfangs betraf das häufig nur Neukunden mit hohen Einlagen. Später senkten viele Institute die Freibeträge und die Verwahrentgelte erreichten auch Kleinsparer (tagesschau.de, n-tv, Manager Magazin, NDR). Auch das Sparbuch blieb nicht verschont (Focus).

Wie viele Geldinstitute damals Negativzinsen erhoben, zeigt eine Statista-Infografik. Die Freibeträge einzelner Banken hat Verivox in dieser Zeit aufgelistet.

Bestandskunden mussten einer Vertragsänderung ausdrücklich zustimmen. Der BGH hatte am 27.04.2021 (XI ZR 26/20) entschieden, dass Banken neue Bedingungen nicht über eine stillschweigende Zustimmung durchsetzen dürfen (Haufe). Wer nicht zustimmte, musste damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt.

Kritik gab es von vielen Seiten. Berichte zeigten, dass manche Banken an den Verwahrentgelten mehr einnahmen, als sie die Notenbank kosteten (Finanz-Szene, Börse Online). Ein juristisches Gutachten wertete Minuszinsen als versteckte Steuer. Auch aus der Bankbranche kamen Forderungen nach einem Gegensteuern. Umstritten war außerdem, wie ein Entgelt auf Einlagen zum Darlehensrecht (§ 488 BGB) passt.

Vor Gericht hatten Verbraucherzentralen Erfolg. Das Landgericht Berlin untersagte der Sparda-Bank Berlin am 28.10.2021 (16 O 43/21) Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten (vzbv, Focus). Auch ein Düsseldorfer Gericht erklärte die Praxis für unzulässig (Welt). Die Verbraucherzentrale Hamburg ging gegen Verwahrentgelte auf Sparbüchern vor. Gerichte prüften zudem andere Bankentgelte kritisch (Focus).

Unser Erklärvideo stammt aus dieser Zeit. Konditionen und Empfehlungen darin geben den damaligen Stand wieder.

https://www.youtube.com/watch?v=w8es5zyeXtY&ab_channel=LeoRes

Das Ende mit der Zinswende 2022

Lange sah es nicht nach einem Ende aus. Noch 2021 hielt EZB-Präsidentin Christine Lagarde Zinsanhebungen im Folgejahr für sehr unwahrscheinlich (Handelsblatt). Analysten erwarteten den ersten Zinsschritt erst 2024.

Mit der stark steigenden Inflation änderte die EZB den Kurs: Zum 27.07.2022 hob sie den Einlagesatz auf 0 % an, seit dem 14.09.2022 ist er positiv. Im Oktober 2022 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 10,4 Prozent. Damit entfiel der Grund für die Verwahrentgelte. Viele Banken strichen sie 2022 für Privatkunden, Beispiele finden Sie weiter unten bei den einzelnen Bankengruppen.

Das BGH-Urteil vom 04.02.2025

Rechtlich geklärt ist die Frage seit dem 04.02.2025. Der BGH hat in mehreren Verfahren von Verbraucherschützern gegen Banken entschieden, darunter XI ZR 61/23 (Haufe, LTO):

  • Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Sparkonten sind gegenüber Verbrauchern unzulässig.
  • Für Girokonten hat der BGH ein Verwahrentgelt nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die geprüften Klauseln waren aber nicht transparent genug und deshalb unwirksam.

Was das Urteil für Sparer bedeutet, hat die Verbraucherzentrale Hamburg zusammengefasst.

Was Sie heute tun können

Rückforderung prüfen

Haben Sie zwischen 2020 und 2022 Verwahrentgelte gezahlt, lohnt ein Blick in alte Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse. Notieren Sie Konto, Zeitraum und Beträge und fordern Sie die Bank schriftlich zur Erstattung auf. Hinweise geben die Verbraucherzentralen, die Verbraucherzentrale Hamburg und die Verbraucherzentrale NRW, auch Stiftung Warentest hat das Thema behandelt.

Wichtig

Rückforderungsansprüche können verjähren. Welche Fristen in Ihrem Fall gelten, hängt unter anderem davon ab, wann das Entgelt belastet wurde. Lassen Sie das möglichst zeitnah von einer Verbraucherzentrale prüfen.

Steuerliche Behandlung

Privatanleger konnten Verwahrentgelte nicht als negative Kapitalerträge abziehen (BMF-Schreiben vom 19.05.2022). Bei Unternehmen sind betrieblich veranlasste Verwahrentgelte dagegen Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Mehr dazu erklärt die VLH, wann Zinsen allgemein absetzbar sind, steuertipps.de.

Guthaben heute anlegen

Guthaben werden wieder verzinst. Wie hoch, legt jede Bank selbst fest. Vergleichen Sie Tages- und Festgeldangebote tagesaktuell beim Anbieter. Achten Sie auf die gesetzliche Einlagensicherung: Sie schützt Guthaben bis 100.000 Euro je Einleger und Bank (§ 8 Einlagensicherungsgesetz). Informationen zur Sicherung bei privaten Banken bietet der Bankenverband.

Wie sich Zinsen über mehrere Jahre auswirken, zeigt Ihnen unser Zinseszinsrechner. Liegt die Inflation über dem Zins, verliert Ihr Geld trotzdem an Kaufkraft. Das können Sie mit dem Inflationsrechner durchspielen.

Was aus den Verwahrentgelten der großen Banken wurde

Die folgenden Abschnitte nennen nur, was belegt ist. Wo kein Datum für das Ende steht, liegt uns dafür keine verlässliche Quelle vor. Für Verbraucher gilt in jedem Fall das BGH-Urteil von 2025.

Deutsche Bank und Postbank

Beide Banken berechneten Verwahrentgelte auf Guthaben oberhalb von Freibeträgen. Die Postbank senkte die Freibeträge mehrfach und bat auch Bestandskunden um Zustimmung (Focus, Süddeutsche Zeitung, Business Insider, t-online). Die Bedingungen standen in der Preisinformation der Postbank. 2022 kündigten Deutsche Bank und Postbank an, die Verwahrentgelte für Privatkunden abzuschaffen (t-online).

Commerzbank und comdirect

Die Commerzbank erhob ebenfalls Verwahrentgelte. Nach Medienberichten verzichtet sie seit Juli 2022 darauf (ChannelPartner). Die zur Commerzbank gehörende comdirect senkte ihr Verwahrentgelt rückwirkend zum 01.07.2022 auf 0 % (Bericht). Aktuelle Konditionen, etwa für das Geschäftskonto, vergleichen Seiten wie Finanzfluss.

ING

Die ING führte ein Verwahrentgelt ein (Pressemitteilung, Berichte bei t-online, FAZ und Manager Magazin) und bat Bestandskunden um Zustimmung zu neuen Bedingungen. Zum 01.07.2022 hob sie den Freibetrag deutlich an, zum 01.08.2022 strich sie das Verwahrentgelt für Privatkunden vollständig (Pressemitteilung vom 10.05.2022, Biallo). Die geltenden Regeln stehen in den AGB auf ing.de.

DKB

Auch die DKB berechnete Verwahrentgelte oberhalb von Freibeträgen (DKB, Pressemitteilung). Ein Datum für das Ende ist uns nicht belegt. Die heute geltenden Preise stehen in den Preis- und Leistungsverzeichnissen für Privatkunden und Geschäftskunden.

Targobank

Die Targobank regelte ihre Verwahrentgelte in der Preisübersicht. Zeitweise eröffnete sie nach Berichten auch für Bestandskunden keine neuen Tagesgeldkonten und Sparbücher (Focus). Wann sie die Entgelte abgeschafft hat, ist uns nicht belegt.

Sparkassen

Die Sparkassen sind regional eigenständig und legen ihre Preise selbst fest. In der Negativzinsphase verlangten viele von ihnen Verwahrentgelte, andere nicht. Maßgeblich ist das Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Sparkasse, die Institute finden Sie über sparkasse.de.

Volksbanken und Raiffeisenbanken

Auch die Genossenschaftsbanken entscheiden einzeln. Etliche von ihnen verlangten in der Negativzinsphase Verwahrentgelte (vr.de). Ein einheitliches Ende gibt es deshalb nicht, maßgeblich ist das Preisverzeichnis Ihrer Bank.

Stand Oktober 2026

Die EZB hat ihre Leitzinsen im Juni und im September 2026 erhöht. Seit dem 16.09.2026 gelten ein Einlagesatz von 2,50 %, ein Hauptrefinanzierungssatz von 2,65 % und ein Spitzenrefinanzierungssatz von 2,90 % (EZB). Die Inflationsrate in Deutschland lag im September 2026 bei 3,3 % (Destatis). Negativzinsen auf Bankguthaben spielen derzeit keine Rolle. Ob sich das wieder ändert, lässt sich nicht vorhersagen.

Geld anlegen über das Konto hinaus

In der Negativzinsphase suchten viele Sparer Alternativen zum Konto. Grundsätzlich kommen die folgenden Anlageklassen infrage. Alle haben eigene Risiken. Keine passt für jeden. Mehr zur Auswahl lesen Sie in unserem Ratgeber Sachwerte investieren.

  • Aktien: Anteile an Unternehmen, deren Kurse deutlich schwanken können. Daten: DAX-Entwicklung, börsennotierte Unternehmen weltweit und in Deutschland.
  • Anleihen: Zinspapiere von Staaten und Unternehmen. Je höher die Rendite, desto höher meist das Risiko. Daten: Renditen zehnjähriger Staatsanleihen, Staatsverschuldung in der EU.
  • Investmentfonds und ETFs: Sie streuen das Geld über viele Wertpapiere. ETFs bilden einen Index nach und sind meist günstiger als aktiv verwaltete Fonds. Daten: Zahl der Investmentfonds, Zahl der ETFs, Erläuterung der Naspa.
  • Alternative Investmentfonds: unternehmerische Beteiligungen, etwa an Immobilien oder Energieprojekten, bis hin zum Risiko des Totalverlusts (Glossar).
  • Immobilien: Sie binden viel Kapital über lange Zeit (Immobilienbesitz in Haushalten).
  • Rohstoffe, Edelmetalle und Sammlerobjekte: Die Preise schwanken stark, laufende Erträge gibt es meist nicht (Ölpreis, Goldpreis, Sammelobjekte).
  • Kryptowährungen: hochspekulativ (Bitcoin-Kurs, Interview bei heise).

Häufige Fragen

Muss ich heute noch mit Verwahrentgelten rechnen?

Auf Tagesgeld- und Sparkonten sind sie gegenüber Verbrauchern nach dem BGH-Urteil von 2025 unzulässig. Bei Girokonten kommt es auf eine transparente Vereinbarung an. Im Zweifel prüfen Sie das Preisverzeichnis Ihrer Bank.

Kann ich gezahlte Verwahrentgelte zurückfordern?

Das ist möglich, wenn die zugrunde liegende Klausel unwirksam war und der Anspruch nicht verjährt ist. Eine Einschätzung im Einzelfall geben die Verbraucherzentralen.

Quellen

www.de.statista.com, www.naspa.de, www.de.statista.com, www.de.statista.com, www.heise.de, www.euramco-asset.de, www.verivox.de

Weitere Quellen und Berichterstattung: www.wikipedia.de, www.zeit.de, www.vzbv.de, www.faz.net, www.test.de, www.verbraucherzentrale.de, www.focus.de, www.handelsblatt.com, www.wirtschaftswoche.de, www.welt.de, www.sueddeutsche.de, www.bundesbank.de

Weiterführende Links

  • Deutsche Bundesbank
  • Wikipedia
  • Statista
  • Verivox
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung
  • Handelsblatt
  • Focus Online
  • Focus Börsenlexikon: Finanzdienstleister
  • trading.de: ING-Depot im Überblick

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