Gebühren für Bankguthaben
Ob sie nun als TARGOBANK Negativzinsen, Strafzinsen oder Verwahrentgelt bezeichnet werden – eine Freude sind sie für Sparer ganz sicher nicht. Je nach Unternehmen liegen diese Zinssätze zwischen -0,5 % und -1 %. Die TARGOBANK hat sich dazu entschlossen, das Guthaben seiner Kunden schrumpfen zu lassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zwar sind die Verwahrentgelte hier derzeit noch niedriger als bei anderen Banken, aber das kann sich mit der Zeit noch ändern. Vor allem vermögende Bankkunden sollten die Augen offen halten für Alternativen.
Im Überblick
Negativzinsen sind zwar ärgerlich, aber mithilfe der richtigen Anlagestrategie auch vermeidbar. Zunächst sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass die Verwahrentgelte der TARGOBANK kein Zinssatz im herkömmlichen Sinne sind, sondern vielmehr eine Gebühr darstellen, die erst ab einem bestimmten Betrag erhoben wird. Vermögende Anleger, die diese Freibeträge bereits voll ausgeschöpft haben oder sogar darüber liegen, müssen die Gebühren nicht einfach hinnehmen, sondern können sich selber aktiv um Alternativen bemühen. Wir möchten im Folgenden aufzeigen, wann und unter welchen Umständen Strafzinsen bei der TARGOBANK fällig werden und wie sich Kunden davor schützen können.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Was sind Negativzinsen?
- 2. Wie hoch sind die TARGOBANK Negativzinsen?
- 3 Wie viel TARGOBANK Negativzinsen muss ich bezahlen?
- 4. Warum muss ich Negativzinsen bei der TARGOBANK bezahlen?
- 5. Zahle ich bei jeder TARGOBANK Negativzinsen?
- 6. Wie hoch ist der Freibetrag?
- 7. Wie äußert sich die TARGOBANK zu Ihren Negativzinsen?
- 8. Gibt es Unterschiede bei Selbstständigen und Unternehmern?
- 9. Was können Unternehmer mit hohem Bankguthaben bei der TARGOBANK machen?
- 10. Ab wann gelten Negativzinsen bei der TARGOBANK?
- 11. Wann erhebt die TARGOBANK Negativzinsen?
- 12. Kann ich die TARGOBANK Negativzinsen von der Steuer absetzen?
- 13. Sind Negativzinsen von der TARGOBANK rechtens?
- 14. Sind Negativzinsen bei Tagesgeld und Sparbüchern erlaubt?
- 15. Wie lange gelten die Negativzinsen bei der TARGOBANK – für immer?
- 16. Wie lassen sich Straf- oder Negativzinsen vermeiden?
- 17. Fazit: TARGOBANK Negativzinsen vermeiden!
- Quellenangaben
1. Was sind Negativzinsen?
Minuszinsen stellen für so manchen Sparer erst einmal die Welt auf den Kopf: War es früher normal, sein Geld zur Bank zu bringen und dafür Zinsen zu erhalten, hat sich dieser gewohnte Ablauf nun in sein Gegenteil verkehrt. Einige Banken haben die Negativzinsen schon eingeführt, andere planen, dies auch zu tun. Ein Umstand, der aber auch die Banken selbst betrifft und das nicht erst seit gestern. Denn bereits seit dem Jahr 2014 ist der Einlagenzins bei der Europäischen Zentralbank (EZB) negativ. Banken, die ihr Geld dort einlegen, zahlen also ebenfalls. Für normale Verbraucher ist es jedoch nicht ersichtlich, ob die Bank tatsächlich zahlen muss oder Zinsgewinne erzielt. Es wäre also falsch, anzunehmen, es handele sich hierbei um eine Art durchlaufenden Posten, der einfach an die Bankkunden weitergegeben wird.
Rechnerisch werden Negativzinsen auf die gleiche Weise wie positive Zinssätze ermittelt, nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Wird ein Guthaben von 500 EUR bei 1 % Zinsen über ein Jahr angelegt, stehen am Ende des Jahres 505 EUR auf der Haben-Seite. Bei einem negativen Zinssatz in gleicher Höhe schrumpft das Guthaben entsprechend und es verbleiben nur noch 495 EUR. Dieses Szenario ist gegenwärtig aber noch nicht realistisch, da die Freibeträge, bis zu deren Erreichen keine Strafzinsen gezahlt werden müssen, noch deutlich höher angesetzt sind. Bei den meisten Banken liegen sie zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR, teilweise auch darunter bis hin zu keinem Freibetrag. Aber auch Bankkunden, die über ein entsprechend hohes Guthaben verfügen, müssen die neue Situation nicht einfach so hinnehmen.
2. Wie hoch sind die TARGOBANK Negativzinsen?
Die TARGOBANK selbst gibt die Höhe ihrer Verwahrentgelte nicht als Zinssatz aus, sondern stellt sie als jährliche Gebühr dar. Diese Gebühren lassen sich jedoch als Zinssatz darstellen. Wer genau 50.000 EUR anlegt, muss mit einem monatlichen Verwahrentgelt von 10,00 EUR rechnen, was einem Zinssatz von -0,24 % entspricht.
3 Wie viel TARGOBANK Negativzinsen muss ich bezahlen?
Die Höhe des Verwahrentgelts ist von der Höhe des Guthabens abhängig. Derzeit liegt die untere Grenze bei 50.000 EUR. Ab diesem Betrag sind die Verwahrentgelte gestaffelt:
50.000 EUR – 100.000 EUR Guthaben: 10,00 EUR pro Monat
100.000 EUR – 250.000 EUR Guthaben: 20,00 EUR pro Monat
250.000 EUR – 500.000 EUR Guthaben: 35,00 EUR pro Monat
Mehr als 500.000 EUR: 50,00 EUR pro Monat
Gerne stellen wir Ihnen unseren eigenen Negativzinsrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie die Negativzinsen für bestimmte Beträge über individuell festgelegte Zeiträume ausrechnen lassen können.
4. Warum muss ich Negativzinsen bei der TARGOBANK bezahlen?
Bei den Negativzinsen handelt es sich nicht um Zinsen im herkömmlichen Sinn, die in Form eines Prozentsatzes festgelegt und kommuniziert werden. Stattdessen ist von einem sogenannten Verwahrentgelt die Rede, welches ab einer bestimmten Grenze gezahlt werden muss. Nach offizieller Lesart geben die Banken auf diese Weise die Strafzinsen weiter, die sie selber an die Europäische Zentralbank zahlen müssen. Insofern würde es sich also um eine Art durchlaufenden Posten handeln. Wie hoch die Zinsen, die Banken zu zahlen haben, tatsächlich sind, lässt sich von außen her kaum durchblicken.
5. Zahle ich bei jeder TARGOBANK Negativzinsen?
Die in den Preisverzeichnissen festgelegten Verwahrentgelte sind für alle Filialen der TARGOBANK gültig. Wer wissen möchte, wie sich Negativzinsen vermeiden lassen, kann sich zu diesem auch unseren Ratgeber hier ansehen.
6. Wie hoch ist der Freibetrag?
Der Freibetrag der TARGOBANK liegt aktuell bei 50.000 EUR. Bis zu diesem Betrag muss also kein Privatkunde befürchten, dass ihm Geld durch eine Anlage bei der TARGOBANK verloren geht. Fraglich ist, ob der Freibetrag auch in dieser Höhe bestehen bleibt. Von anderen Banken wie beispielsweise der Commerzbank konnte man in der Vergangenheit schon hören, dass sie die Grenze Schritt für Schritt nach unten korrigiert haben. Sparer sollten also den Mitteilungen vonseiten der Banken höhere Aufmerksamkeit schenken, um im Fall der Fälle rechtzeitig reagieren und sich nach Alternativen umsehen zu können.
7. Wie äußert sich die TARGOBANK zu Ihren Negativzinsen?
Auch die TARGOBANK rechtfertigt die Erhebung von Verwahrentgelten damit, dass man als Unternehmen selbst mit negativen Zinssätzen bei der Europäischen Zentralbank zu kämpfen habe. Das Unternehmen ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und verwehrt Neukunden seit August 2021 sogar die Eröffnung von Tagesgeldkonten und Sparbüchern. Als Begründung verweist die TARGOBANK auf das “schwierige Zins- und Wettbewerbsumfeld und die zuletzt hohen Kundeneinlagen”. Im Jahr 2020 sollen sich laut der Bank die Einlagen um weitere 12 % auf rund 20,3 Milliarden Euro erhöht haben.
8. Gibt es Unterschiede bei Selbstständigen und Unternehmern?
Auch für Selbstständige und Unternehmer können Negativzinsen schnell zum Thema werden. In der Praxis sogar schneller als bei Privatpersonen, da sich auf Geschäftskonten höhere Guthaben befinden. Unternehmer haben jedoch die Möglichkeit, Negativzinsen steuerlich geltend zu machen, da sie als steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt und somit als “Nebenkosten des Geldverkehrs” im Rahmen des sonstigen betrieblichen Aufwands verbucht werden dürfen.
9. Was können Unternehmer mit hohem Bankguthaben bei der TARGOBANK machen?
Unternehmen stehen im Hinblick auf negative Zinssätze andere Optionen offen als Privatanlegern. Denn im Gegensatz zu ihnen können sie die sogenannten Verwahrentgelte steuerlich geltend machen. In Frage 12 gehen wir auf diese Möglichkeit noch genauer ein. Damit allein lassen sich die Strafzinsen aber noch nicht komplett vermeiden. Befindet sich auf dem Geschäftskonto ein entsprechend hoher Betrag, müssen sie auch von Unternehmen bezahlt werden. Die erste Möglichkeit, dem zu entgehen, liegt darin, mehrere Geschäftskonten zu unterhalten und diese beispielsweise mehreren Zwecken zuzuordnen. Eine Alternative, von der übrigens auch Privatanleger Gebrauch machen sollten.
Darüber hinaus haben Unternehmen noch die Möglichkeit, Kapital in den eigenen Betrieb zu stecken. Je höher die Negativzinsen auf dem Konto ausfallen, desto rentabler sind auf der anderen Seite Investitionen. Werden gerade keine Investitionen benötigt, kann auch im Festgeldkonto eine Alternative liegen. Wie bei Privatanlegern gilt auch hier, dass man über den festgelegten Zeitraum hinweg auf das Geld verzichten muss. In den meisten Unternehmen ist dies zumindest eine von mehreren Möglichkeiten, die sich gut parallel zueinander durchführen lassen. Durch die europaweite Einlagensicherung sind Beträge bis 100.000 Euro inklusive aller Zinsen geschützt. Dadurch bietet sich Unternehmern die Möglichkeit, europaweit nach passenden Angeboten zu suchen.
10. Ab wann gelten Negativzinsen bei der TARGOBANK?
Die TARGOBANK erhebt auf Tagesgeldkonten und Sparbücher seit April 2021 Negativzinsen. Dabei gilt jedoch nach wie vor ein Freibetrag von 50.000 EUR, bis zu dem Sparer erst einmal nichts zu befürchten haben. Sowohl Sparbücher als auch Tagesgeldkonten waren aber auch vorher schon nicht gerade als rentable Anlage bekannt. Seit Jahren schon rangieren die Zinssätze beider Anlageformen auf einem sehr niedrigen Niveau. Dennoch schien das Interesse der Sparer daran ungebrochen. Gerade bei Sparbüchern gelten Negativzinsen als eine Art Tabubruch, denn sie widersprechen deren eigentlichen Sinn und Zweck.
Nach vorherrschender Meinung handele es sich bei Sparbüchern um Darlehen, die an Banken vergeben werden. Für Kunden der TARGOBANK, die bereits ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch besitzen, gelten die neuen Regelungen jedoch ohnehin nicht und Verwahrentgelte wurden anfangs nur für Neukunden erhoben.
11. Wann erhebt die TARGOBANK Negativzinsen?
Auch bei der TARGOBANK werden Negativzinsen als Verwahrentgelt bezeichnet. In den Preisverzeichnissen wird dieses Entgelt auch nicht als Prozentsatz ausgegeben, sondern mit festen Beträgen, die sich am jeweiligen Guthaben orientieren.
Dabei gelten folgende Grenzen
50.000 EUR – 100.000 EUR Guthaben: 10,00 EUR pro Monat
100.000 EUR – 250.000 EUR Guthaben: 20,00 EUR pro Monat
250.000 EUR – 500.000 EUR Guthaben: 35,00 EUR pro Monat
Mehr als 500.000 EUR: 50,00 EUR pro Monat
12. Kann ich die TARGOBANK Negativzinsen von der Steuer absetzen?
Leider können Privatanleger Negativzinsen nicht von der Steuer absetzen. Laut Bundesfinanzministerium handelt es sich dabei nicht um Zinsen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Aus diesem Grund dürfen sie auch nicht mit Kapitaleinkünften, die aus positiven Zinsen resultieren, verrechnet werden. Vielmehr werden Zinsen als Entgelt für die Überlassung von Kapital gesehen, was auf den Sparer nicht zutrifft, da ihm kein Kapital überlassen wird. Deswegen sind Negativzinsen auch als Verwahrentgelt zu verstehen. Bei Unternehmen ist die Rechtslage jedoch eine andere. Sie sind durchaus dazu berechtigt, Negativzinsen als steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgabe anzusehen und dürfen sie als “Nebenkosten des Geldverkehrs” im Rahmen des sonstigen betrieblichen Aufwands verbuchen.
13. Sind Negativzinsen von der TARGOBANK rechtens?
Die Banken selbst betrachten Negativzinsen nicht als Zinsen, sondern als Verwahrentgelt. Diese Verwahrentgelte sind jedoch in längst nicht allen Fällen auch zulässig. Zinszahlungen vonseiten der Kunden sind nur dann üblich, wenn sie Schulden, also beispielsweise einen Kredit, in Anspruch genommen haben. So zumindest ist es im Darlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Aus genau diesem Grund sind in den Preisverzeichnissen der Banken die Wörter Negativzins oder gar Strafzins nicht zu finden. Vielmehr wird von Verwahrentgelten gesprochen. Das ist nicht etwa Schönfärberei, sondern de jure richtig. De facto ließe sich natürlich ohne Weiteres von einem versteckten Zinssatz sprechen.
Die Banken rechtfertigen ihre negativen Zinssätze gerne damit, dass sie bei der EZB selber -0,5 % Zinsen zahlen müssten. Dabei verschweigen sie jedoch zwei wichtige Aspekte: Denn zum einen parken sie nicht ihr komplettes Vermögen bei der EZB, sondern nur einen vergleichsweise geringen Anteil. Zum anderen wurde auch den Geschäftsbanken eine großzügige Freigrenze eingeräumt, weswegen auch sie erst ab einem bestimmten Betrag Strafzinsen zahlen müssen. Für Bankkunden ist es jedoch nahezu unmöglich zu erfahren, was genau mit ihrem Geld geschieht. Aus den Bilanzen vieler Banken und Kreditinstitute ist laut Verbraucherzentrale hervorgegangen, dass sie selbst weniger Verwahrentgelte an die EZB entrichten müssen als sie von Verbrauchern kassieren.
Ein Urteil des Landgerichts Berlin hat der mittlerweile gängigen Praxis der Banken in zumindest einem Fall den Riegel vorgeschoben. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Sparda-Bank Berlin kam es zu dem Schluss, dass die Bank für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten und Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte berechnen dürfe. Die entsprechenden Klauseln in den Preisverzeichnissen wurden für unzulässig erklärt und die Bank muss nun unrechtmäßig erhobene Beträge an ihre Kunden zurückerstatten.
14. Sind Negativzinsen bei Tagesgeld und Sparbüchern erlaubt?
Bis zum heutigen Tag gibt es keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob Negativzinsen rechtens sind oder nicht. Bei einem Tagesgeldkonto handelt es sich um eine Anlageform mit veränderlichem Zinssatz, bei der es Banken gestattet ist, den Zinssatz nach eigenem Ermessen zu ändern. Bereits im Januar 2018 gab es ein Urteil des Landgerichts Tübingen, nach dem Kunden mit Altverträgen im schlimmsten Fall mit sehr niedrigen oder gar keinen Zinssätzen zu rechnen hätten. Einen negativen Zinssatz solle es jedoch nicht geben. Anders sieht es bei Neuverträgen aus, bei denen es Banken durchaus gestattet ist, Negativzinsen zu verlangen.
Die TARGOBANK hat jedoch im August 2021 auf andere Art auf die derzeitige Lage reagiert. Da die Sparer nämlich das Sparen einfach nicht sein lassen wollten, entschied man sich kurzerhand dazu, sowohl Tagesgeldkonten als auch Sparbücher aus dem Angebot zu nehmen. Folglich sind seitdem auch keine Neuverträge mehr möglich. Die TARGOBANK begründete diesen Schritt mit dem “schwierigen Zins- und Wettbewerbsumfeld” und den dennoch hohen Zuflüssen an Kundeneinlagen. Diese Einschränkung betrifft nicht nur Neukunden, sondern auch die rund 3,7 Millionen Bestandskunden, denen dadurch die Möglichkeit genommen wurde, neue Konten oder Sparbücher zu eröffnen. Laut TARGOBANK wolle man bereits bestehende Konten jedoch ganz normal weiterführen.
15. Wie lange gelten die Negativzinsen bei der TARGOBANK – für immer?
Ob und wie lange die Negativzinsen bei der TARGOBANK bestehen bleiben, ist derzeit nicht abzusehen. Die Schuld ist dabei weniger bei der TARGOBANK oder anderen Geschäftsbanken zu suchen als bei der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Denn diese hat bereits im September 2019 den Einlagenzins auf -0,5 % gesenkt, sodass es nur eine Frage der Zeit war, bis die Geschäftsbanken nachziehen. Die Negativzinsen bei der TARGOBANK und anderen Banken werden aller Voraussicht nach also so lange bestehen bleiben, bis die EZB ihre Zinspolitik verändert bzw. den Zinssatz wieder in den positiven Bereich korrigiert. Danach ist es abermals eine Frage der Zeit, bis sich die Geschäftsbanken den neuen Verhältnissen entsprechend anpassen werden.
16. Wie lassen sich Straf- oder Negativzinsen vermeiden?
Für Kunden der TARGOBANK gilt im Prinzip dasselbe wie für Kunden anderer Banken, die Minuszinsen bzw. Verwahrentgelte erheben: Sie müssen selber aktiv werden und sich nach Alternativen umsehen. Im ersten Schritt sollten sich Sparer einen Überblick über die derzeitige Angebotssituation verschaffen und die verschiedenen Möglichkeiten miteinander vergleichen. Auf den Webseiten einschlägiger Finanzportale stehen zu diesem Zweck Rechner zur Verfügung, mit deren Hilfe sich Zinsen und Gebühren für bestimmte Anlagebeträge schnell und unkompliziert miteinander vergleichen lassen.
Da aktuell nicht nur die TARGOBANK ab einem bestimmten Freibetrag Negativzinsen erhebt, ist es durchaus sinnvoll, größere Geldbeträge auf mehrere Konten zu verteilen oder gleich auf eine andere Anlageform auszuweichen. Das ist übrigens ein Vorschlag, den manche Banken ihren Kunden auch selbst unterbreiten, sich dabei aber eher auf Produkte aus eigenem Hause beschränken. Für die meisten Anleger ist eine Mischung aus verschiedenen Optionen wie Festgeld, Aktienfonds und Tagesgeld günstig. In Bezug auf die TARGOBANK ist dabei nur zu beachten, dass sie selbst seit April 2021 keine Tagesgeldkonten mehr anbietet.
Es ist aber auch niemand gezwungen, Konten und Depots bei nur einer Bank zu unterhalten. Ganz im Sinne einer nachhaltigen Anlagestrategie ist es sinnvoll, sich auch die Angebote anderer Unternehmen anzusehen und das Vermögen entsprechend zu verteilen. Gerade bei Beträgen oberhalb der 100.000 EUR ist es zudem auch sicherer, mehrere Optionen zugleich zu nutzen, da die Einlagensicherung der Banken innerhalb der Europäischen Union (EU) nur bis zu diesem Betrag pro Kunde und pro Bank reicht. Da es sich um eine europäische Einlagensicherung handelt, ist es sicherlich auch nicht die schlechteste Idee, auch die Angebote von Banken im EU-Ausland in den Vergleich miteinzubeziehen.
Wichtig
Es ist keine gute Option, die Mitteilungen der Bank einfach zu ignorieren, denn das kann zu einer Kündigung des Kontos führen. Ein Beispiel lieferte im Frühjahr 2021 die Stadtsparkasse Düsseldorf, welche die Konten einiger vermögender Kunden gekündigt hat, nachdem diese mehrere Mitteilungen des Unternehmens einfach unbeantwortet ließen. Zwar ist damit nicht gesagt, dass alle Banken auf so radikale Lösungen zurückgreifen, aber ein Risiko besteht dennoch und sollte vermieden werden.
17. Fazit: TARGOBANK Negativzinsen vermeiden!
Minuszinsen sind ärgerlich, keine Frage. Aber sowohl Privatanleger als auch Unternehmen müssen sie nicht einfach als gegeben hinnehmen und sich mit der Situation abfinden. Es gibt Mittel und Wege, den Strafzinsen der Banken zu entgehen oder mit ihnen umzugehen:
- Auf andere Anlagemethoden wie Aktien, Fonds oder Festgeld ausweichen.
- Mehrere Konten eröffnen und das Vermögen verteilen.
- Unternehmer können die Negativzinsen als steuerlich voll abzugsfähige Betriebsausgabe verbuchen.
- Ebenfalls für Unternehmer: Statt Kapital zu sparen, es einfach investieren.
- Zu einer Bank wechseln, die keine Minuszinsen berechnet.
Wer negative Zinsen vermeiden möchte, aber noch nicht so recht weiß, welche der genannten Möglichkeiten oder ob noch ganz andere infrage kommen, kann unsere kostenlose Beratung hier anfordern.
Quellenangaben
www.focus.de, www.focus.de/finanzen, www.targobank.de, www.test.de, www.verbraucherzentrale.de;